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„Ich habe nicht die Ehre, den Herrn zu kennen, welcher jetztdas Amt eines königlichen Anwalts versieht," erwiederte Sir Ro-bert gravitätisch; „aber ich setze voraus, ja, ich glaube ganz sicher-lich, daß er das bloße Factum, den jungen Hazlcwood von Hazle-wood, war' es auch nur aus Unvorsichtigkeit, (um die Sache inihrem mildesten und sanftesten und in ihrem günstigsten und un-wahrscheinlichsten Lichte darzustellen,) daß er dies als ein Verbre-chen betrachten wird, welches durch Gefangenschaft zu leicht be-straft sein würde und vielmehr Deportation verdient."
„In der That, Sir Robert," sagte der Rechtsgelehrte bci-pflichtend, „ich bin durchaus Ihrer Meinung; aber, — ich weißnicht, wie es kommt, — ich bemerkte, daß die Edinburger HerrenRechtsgelehrten und selbst die Beamten der Regierung sich strengauf eine ganz gleichmäßige Verwaltung der Gesetze legen, ohneRücksicht auf Rang und Familie; und so furcht' ich"-
„Wie, Sir, ohne Rücksicht aufRang und Familie? SagenSie, daß Leute von Geburt und gebilvcter Erziehung ein solchesVerfahren beobachten? Nein, Sir; wenn die Entwendung einerKleinigkeit auf offener Straße nur eine Gaunerei genannt wird,aber Tempclraub heißt, wenn dasselbe Verbrechen in der Kirchebegangen ist, so sollte, der richtigen Stufenfolge in der bürger-lichen Gesellschaft gemäß, die Strafe für Beleidigung auch nachdem Range der Person, gegen welche sie verübt ward, erhöhtwerden."
Glossin verbeugte sich tief bei dieser gelehrten Erklärung, be-merkte jedoch, daß im schlimmsten Falle und wofern jene verderb-lichen Lehren, die er bereits andeutete, Geltung finden sollten, „dasGesetz den Banbeest Brown noch aus einem andern Grunde inAnspruch nehmen werde."
„Vanbeest Brown! ist das des Menschen Name? Guter Gott!der junge Hazlcwood von Hazlcwood mußte also sein Leben in