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7 (1851) Guy Mannering
Entstehung
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stände, in denen er sich jetzt befand; er war im Besitz eines Ver-mögens, welches sein eigenes bei weitem überstieg, welches aberaller Wahrscheinlichkeit nach auf die nämliche schmachvolle Weiseerworben worden war, auf welche man ihn des seinigen beraubthatte. Sein erster Gedanke war, sich nach dem nächsten Friedens-richter zu erkundigen und in dessen Hände den Schatz niederzu-legen, den er auf so unerwartete Weise erhalten hatte; zugleichwollte er seine eigene merkwürdige Geschichte dort melden. Nachkurzer Ueberlegung fanden sich jedoch mancherlei Einwürfe gegenjenes Verfahren. Erstlich mußte er alsdann sein Gelübde derVerschwiegenheit brechen, während er zugleich die Sicherheit,vielleicht das Leben, desselben Weibes gefährdete, die ihr eigenesdaran gewagt hatte, ihn zu schützen, und die ihn freiwillig mitdiesem Schatze beschenkt hatte, ihre Großmuth mußte sodas Mittel ihres Untergangs werden. Daran ließ sich nichtweiter denken- Ueberdies war er ein Fremder und, wenigstensfür eine gewisse Zeit, nicht mit den Mitteln versehn, seinen ei-genen Stand und seine Glaubwürdigkeit einer stumpfsinnigen undhartnäckigen obrigkeitlichen Person auf dem Lande genügend zubeweisen.Ich will die Sache reiflicher überdenken," sagte er;vielleicht liegt ein Regiment in jenem Städtchen, und dannwird meine Kenntniß des Dienstes und meine Bekanntschaftmit vielen Offizieren der Armee meinen Stand und Charaktergehörig darthun, während ihn ein bürgerlicher Richter doch nichtgenügend beurtheilen könnte. Auch würde ich dann den Bei-stand des commandirenden Offiziers erhalten, um diesem un-glücklichen wahnsinnigen Weibe eine möglichst schonende Behand-lung zu verschaffen. Ist doch ihr Jrrthum oder ihr Vorurtheilvon so glücklichen Folgen für mich gewesen! Eine bürgerlicheGerichtsperson würde sich für verpflichtet halten, sogleich einenVerhaftsbefehl gegen sie und die Ihrigen auszufertigcn, und