Doch sieh, schwarz ist sein Antlitz und voll Blut;Sein Aug' ist weiter offen, MS i»i Leben,
Sv gcisternrtig starr, wie ein Geftenkrer;
Sein Haar gesträubt, tue Nasenlöcher cffen,
Die Hand gespreitzt, wie wenn er hascht' und griffeNoch nach bei» Leben, das man ihm entriß.
Heinrich IV. Erster Theil.
Der Sheriff der Grafschaft langte zu Ellangowan amnächsten Morgen bei Tagesanbruch an. Dieser obrigkeitlichenPerson der Provinz ertheilt das Gesetz Schottlands eine rich-terliche Gewalt von beträchtlichem Umfang; es überträgt ihmdie Untersuchung aller Verbrechen, die in seinem Gerichtsbe-zirk begangen werden, die Anhaltung und Verhaftung ver-dächtiger Personen, und dergleichen mehr-
Der Herr, welches dieses Amt in der Grafschaft "'"zur Zeitdieser Katastrophe verwaltete, war von guter Herkunft und Er-ziehung; und obwohl seinen Manieren etwas Pedantisches undAmtsmäßiges anhing, so erfreute er sich doch einer allgemeinenAchtung als thätige und einsichtsvolle Magistratsperson. Seinerstes Geschäft war, alle Zeugen zu befragen, deren Aussageirgend Licht auf das geheimnißvolle Ereigniß werfen konnte; so-dann das schriftliche Protokoll aufzunehmen, proces-veibsl, wieder Kunstausdruck lautet, welches die schottische Rechtspflege