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5 (1851) Der Abt
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verleugnen, mittels eines zwischen ihm und besagtem Julianverabredeten Truges, so daß das arme Fräulein auf die Mei-nung gebracht worden sei, die Einsegnung wäre durch einenicht ordinirte und zu einer solchen Handlung unbefugte Per-son geschehen. Welche sündliche Verheimlichung Unterzeichneterfür die Ursache halte, warum er der Gewalt eines bösen Wasser-geistes übergeben worden sei, dergestalt, daß er unter einemZauber gelegen, der ihn nöthigtc, auf jede Frage, selbst inden ernstesten Angelegenheiten, mit nichtssagenden Stücken ausalten Liedern zu antworten, abgesehen davon, daß er seitdemimmer mit rheumatischen Ucbeln heimgcsucht worden sei. Derohal«den habe er sothancs Zcugniß und Beichte mit Tag und Datumbesagter Einsegnung bei seinem gesetzmäßigen Oberen Bonifacius,Abt von St. Marien, niedergclcgt seid sigillv coiiiessittnis. *)Aus einem, der Bescheinigung sorgfältig beigeschlossenenBriefe Julians ging hervor, daß sich der Abt Bonifacius derSache angenommen und von dem Freiherr» das Versprechenerhalten hatte, seine Ehe öffentlich anzuerkennen. Das Fer-nere wußte jetzt Abt Ambrosius. Der Tod Julians und seinerbetrogenen Gattin, des Abtes Abdankung, seine Unwissenheitüber das Schicksal des unglücklichen Kindes und mehr noch seineNachlässigkeit hatte die ganze Sache in Vergessenheit gcrathcnlassen, bis sie ihm durch ein zufälliges Gespräch mit Abt Am-brosius über das Schicksal der Familie Avenel wieder in's Gedächt-niß gerufen wurde. Auf Bitten seines Nachfolgers stellte der Er-Abt Nachsuchungcn an, allein da er nicht leiden wollte, daßihm Jemand bei der Durchsicht seiner gewissenhaft aufbcwahr-ten Aufzeichnungen geistlicher Erfahrungen und wichtiger Beichtezur Hand gehe, so würden die gewünschten Stücke vielleicht ewig

Unter dem Deichtßcgcl.