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6 (1851) Quentin Durward
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werfen. Während Ludwig mit der einen Hand seine eigenenrebellischen Vasallen überlistete und unterwarf, arbeitete erinsgeheim mit der andern daran, die reichen HandelsstädteFlanderns zu unterstützen und aufzumnntern, gegen den Her-zog von Burgund zu rebelliren, wozu ihr Reichthum und ihreReizbarkeit sie leicht geneigt machten. In den waldigern Di-strikten Flanderns legte der Herzog von Geldern und Wilhelmvon der Mark, wegen seiner Rauheit der wilde Eber der Ar-dennen genannt, die Gewohnheiten der Ritter und Edellcute ab,um die Gcwaltthaten und Grausamkeiten gemeiner Banditenzu üben.

Wohl hundert geheime Verbindungen cristirten in den ver-schiedenen Provinzen Frankreichs und Flanderns; zahlreichePrivatemifsäre des rastlosen Ludwig, Zigeuner, Pilger, Bett-ler, oder Agenten als solche verkleidet, streuten aller Ortendie Unzufriedenheit aus, deren Verbreitung in den DistriktenBurgunds zu seiner Politik gehörte.

Bei so großem Ueberfluffe an Materialien war cS schwie-rig, diejenigen auszuwählen, die für den Leser am verständ-lichsten und interessantesten wären; und der Verfasser muß da-her bedauern, daß, wiewohl er sich des Rechtes, die wirklicheGeschichte fallen zu lassen, ganz frei bediente, er dennoch nichtglauben kann, seine Erzählung in eine gefällige, bündige undhinlänglich verständliche Form gebracht zu haben. Die Grund-lage des Ganzen ist das, was alle, die nur eine Idee vonLehensspstem besitzen, leicht verstehen können, obwohl die Be-gebenheiten rein erfunden sind. Das Recht eines Lehensobe-ren zeigte sich in nichts allgemeiner anerkannt, als in seinerBesugniß, sich in die Heirath eines weiblichen Vasallen zumischen. Dies mag als ein Widerspruch des bürgerlichen undcanonischen Rechts erscheinen, welche erklären, die Ehe solle