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4 (1851) Das Kloster
Entstehung
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auf dem mehr behaupteten als erwiesenen Satz beruht, daß die,dem Diebald Fleming verliehenen, Ländereien dieselben sind, welche,Wilhelmen de Douglas überlassen waren, und die ursprünglicheHerrschaft dieser mächtigen Familie bildeten.

In der That sind die, von dem Abt von Kebso an Theo-baldus Flammaticus verliehenen Ländereien keineswegs die näm-lichen, welche Wilhelm de Douglas besaß. Denn vergleicht mandie Urkunde für Diebald, so ersieht man, daß die darin aufge-sührten Besitzungen, obwohl am Flüßchen Douglas gelegen, solchesind, welche nie einen Thcil der Freiherrschaft dieses Namensausgemacht haben, mithin nicht diejenigen, welche im folgendenMenschcnalter in der Hand Wilhelm's de Douglas waren. Istsonach Wilhelm de Douglas nicht der Erbe Dicbald's gewesen,so ist nicht mehr Grund, ihn für seinen Sohn zu halten, alswenn Beide in verschiedenen Landschaften gewohnt hätten. Folg-lich sind wir eben so weit davon entfernt, den ersten geringenMann der Familie Douglas entdeckt zu haben, wie es Humevon Godscrofl im Ili. Jahrhundert war. Wir überlassen dieFrage Alterthums» und Geschlechcskundigen.

Um dem Andenken des gelehrten und unermüdlichen Chalmerseinige Genugthuung dafür zu geben, daß wir gewagt haben, seinengenealogischen Satz in Betreff der Abkunft der Douglas anzu-greifen, fühlen wir uns verbunden, unseren Dank gegen ihnauszusprechen für das Licht, welches er auf den Ursprung desfür Schottland viel wichtigeren Hauses Stuart geworfen hat.

Die scharfe Feder von Lord Haile's, welche gleich dem SpeerJthuriel's, so viele Schatten aus der schottischen Geschichte weg-gebannt, hat unter anderen auch die von Banquo und Flcanceausgewiesen. Durch die Verwerfung der mit diesen Namenverbundenen Fabeln hatte die erlauchte Familie Stewart diejenigenAhnen verloren, welche weiter zurückgehen als Walter, angeblich