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4 (1851) Das Kloster
Entstehung
Seite
197
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Jahren 1147 und 1160 Ländereien am Douglaswasser verliehmittels einer Urkunde, in welcher Chalmers das erste Glied derKette von Besitzurkunden in Betreff des Douglasthals erblickt.Diesemnach (sagt er) muß die Familie entweder auf ihr Stammgutverzichten oder diesen unbedeutenden Fleming als ihren Vorfahrenanerkennen. Allerdings hat Diebald Fleming nicht selber denNamen Douglas geführt, aber sein Sohn und Erbe Wilhelmnannte sich selbst de Douglas und ward von Andern so genannt,wie zu ersehen aus verschiedenen Urkunden. (Hier führt Chalmersdie Urkunden an. Siehe Caledonia Bd. I. S. 57!).).

Chalmers hat hier eine Behauptung ausgestellt, welche einSchotte nur ungern und nur auf unverwerfliche Zeugnisse hinzugeben wird. Allein in der That läßt sich dieselbe gar sehranfechten, und Schreiber Dieses will, mit aller Achtung vorChalmers' eifrigen und erfolgreichen Forschungen, diese Gelegenheitergreifen, um einige annehmbare Gründe für die Meinung an-zuführen, daß das Verhältniß von Theobaldus Flammatitus, alsVaters zum ersten Wilhelm de Douglas, ja daß überhaupt jederZusammenhang desselben mit der Familie Douglas höchst zweifel-haft ist.

Der Schluß, daß Theobaldus Flammaticus der VaterWilhelm's de Douglas gewesen sei, beruht lediglich auf demUmstand, daß Beide Besitzungen an dem Flüßchen Douglas hatten,dagegen läßt sich mit Fug einwenden: Wenn der Vater Fleminghieß, warum sollte der Sohn einen andern Namen angenommenhaben? Und zweitens: Der Name Diebald kommt nicht eineinziges Mal in dem langen Stammbaum der Douglas vor, unddieß würde schwerlich der Fall sein, wenn der Stammvater diesenNamen geführt hätte. Diese Gründe sind zwar an sich nicht sehrgewichtig, wohl aber insofern, als sie es unmöglich machen, irgendEtwas zu Gunsten von Chalmers Behauptung bcizubringcn, welche