setzen wegen Hochverrates, >'m Jahr 1715, lebte er in der Zurück-gezogenheit, und ging fast lediglich mit denen seiner Nachbarn um,welche seine eigenen Grundsätze theilten. Die Pedanterie desRcchtsgelehrten, von dem kriegerischen Stolze des Soldaten nochübertroffen, könnte einen Neueren an die Tage der eifrigen freiwil-ligen Dienste erinnern, in denen das richterliche Gewand oft übereine glanzende Uniform geworfen wurde. Dem muß man nochdie Borurtheile alter Geburt und jakobitischer Politik hinzufügcn,mächtig genährt durch die Gewohnheit einsamer und abgesonderterHerrschaft, welche zwar nur innerhalb der Gränzen seiner halban-gebauten Besitzungen ausgeübt wurde, hier aber mit unbestreitba-rer und unbestrittener Gewalt, denn, wie er zu bemerken pflegte,waren durch ein Decret Davids I die Ländereien von Bradwardine,Tully-Beolan und andere, zu einer freien Baronie erhoben wor-den: ,,oum liberali potestate I>al>e»lli «uriss et suslltias, «umkossa et turea (Rad und Galgen) et sulca et soll», et tblll et tlleum,et iiikang-tliiek et entlang - tiek, sive Iiaixl - I,allenll, sie« dak-
Iiarainl." Den genauen Sinn aller dieser cabbalistischen Wortekonnten Wenige oder Niemand erklären; im Ganzen aber sagten sieso viel, daß der Baron von Bradwardine, in Fällen des Verbre-chens seine Basallennach Gutdünken einkerkern, in Untersuchungziehen und hinrichren dürste. Gleich Jakob i. aber fand der gegen-wärtige Inhaber dieser Gewalt mehr Vergnügen daran, von sei-nen Vorrechten zu sprechen, als sie auszuüben, und ausgenommen,daß er zwei Wilddiebe i» den alten Thurm von Tully - Vcolansperren ließ, wo Geister sie gewaltig erschreckten, und die Rattensie beinahe auffraßen, und daß er ein altes Weib in das Halseisensperrte, weil sie sich erfrecht hatte, zu sagen: In dem Hause desLairds gäbe cs mehr Narren als Davic Gellatley, habe ich nichterfahren, daß er je seine Gewalt mißbrauchte. Das stolze Bewußt-