Säulen und Gesimse.
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^öhc
Ionischer Ordnung, mit Untergcsimse, Zahuschnittsplatte, hängenderPlatte und dem Obergesimse mit der Rinnleisre.
2./ OiFuß äußere Flache des Gesimse» bei den mehreren Glieder». Arbeitslohn;
- lüFuß 8 sgr. 9 pf.
lRihlr.
sgr.
pf-
MI
12
23
10!
2 / - an Holz, Bohlen re.; . . . . L - 7 - g -
—
18
9
Für Nagel, Schrauben re.; . . . . . L - 1 - z -
—
3
1;
für den laufenden Fuß in Summa
1
15
9
18
3., lUFuß äußere Flache des Gesimses re. Arbeitslohn; L mFuß 8 sgr. 9 pf.
1
—
7^
3< - an Holz, Bohlen re.; . . . . L - 7 , g -
—
26
3
Für Nagel, Schrauben re.;.L - 1 - z -
—
4
4 ^
für den laufenden Fuß in Summa
1
z
24
4' mFuß äußere Flache des Gesimses re. Arbeitslohn; L ülFuß 8 sgr. 9 pf.
1
9
E—,
4/ - an Holz, Bohlen re.; . . . . L - 7 - g -
1
3
9
Für Nägel, Schrauben re.;.L - 1 - z -
—
5
für den laufenden Fuß in Summa
18
9
12
Korinthischer Ordnung, mit Untergesimse, Aahnschnittsplatte, Kranz-leiste und Obergesimse aus mehreren Gliedern und einer hohen Rinnleistebestehend.
2^ lüFuß äußere Flache des Gesimses. Arbeitslohn; - ü>Fuß 10 sgr. — pf
27
6
2" - an Holz, Bohlen re.; . . . » 8 - 9 -
—
24
Für Nagel, Schrauben re.;.L - 1 - 3 -
—
3
5!
für den laufenden Fuß in Summa
1
25
—
18
3^ fiFuß äußere Flache des Gesimses. Arbeitslohn; L n,F„ß io sgr. — pf
1
7
6
3^ - au Hol;, Bohlen re.; . . . . L - 8 - 9 -
1
2
Se
Für Nägel, Schrauben re.;.L - 1 - 3 -
—
4
8;
für den laufenden Fuß in Summa
2
15
—
24
4,< lUFuß äußere Flache des Gesimses. Arbeitslohn; » UlFuß 10 sgr. — pf
1
17
6
4^ - an Hol;, Bohlen re.; . . . . L - 8 - 9 -
1
11
6 E
Für Nagel, Schrauben re.;.L - 1 - 3 -
—
5
IN
für den laufenden Fuß in Summa
3
5
_
Modilkons, Kragsteine und Aahn schnitte werden besonders gerechnet,incl. Hol;, Nagel, Schrauben, und der Befestigung derselben; nämlich:
Modilkons ;ur Dorischen Ordnung:
2" hoch, 0 " laug und 6" breit, in der Grundfläche ^ mFuß; für das Stück
7
6
3" - 9" - - 9 " - - - - M'is^Fuß; desgl.
—
15
—
4" - 12" - - 12" - - - - 1 LlFuß; desgl.
—
25
—
Erhalten diese Modillons in der unteren Ansicht Tropfen, so rechnet manfür den OFuß hinzu.
7
6