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Arbeiten des Tischlers.
geschickter und besonders in dieser Arbeit geübter Zimmerlcute, die Anfertigung gewöhnlicherFußböden häufig dem Tischler übergeben; Berechnung und Preise der letzteren sind aus derzweiten Abteilung dieses Werkes (Zimmerarbeiten) S. 72 ausführlich zu ersehen.
Die einfachste Art der eingefaßten Fußböden ist diejenige, wenn bei einer sehrgroßen Länge eines Zimmers da, wo die Bretter, wegen ihrer nicht zureichenden Lange, ;u-sammengesioßcn werden müssen, eine Abtheilung in mehrere Füllungen, durch ein quer durch-laufendes schmaleres Brett, der Fries genannt, gemacht wird. In diesen Fries wird alsdannzu beiden Seiten ein Falz gearbeitet, damit die gegenlaufenden Bretter — Füllungs-Bretter — eingelegt, und außerdem noch auf die Unterlage genagelt werden können, weshalbdieselbe jedesmal breiter als der, gewöhnlich 6 bis 8 Zoll breite, Fries seyn muß. Da inden oberen Etagen die Verthcilung der Balken nicht immer diesem Endzweck gemäß statt findenkann, so ist man hier oft genöthigt, besonders wenn der Fries auch an den Wänden herum-laufen soll, vorher einen besondern sogenannten Blindboden von ungehobelten und unge-spundeten Brettern durch den Zimmermann legen zu lassen. Gewöhnlich wählt man zu denFriesen Eichenholz.
Die getäfelten Fußböden sind in ihrer Anfertigung noch künstlicher und kostbarer, alsdie eingefaßten; auch erfodern sie jedesmal einen Blindboden- Sie bestehen meisienthcils aus meh-reren, von Rahmenstückcn eingefaßten, Tafeln, welche von brcttcrnen Friesen an den Wändenherum cingeschlossen sind. Zur Verbindung derselben untereinander werden die Rahmenstückeentweder übereinander gefaßt, oder nur stumpf eingefaßt, und durch eine eingeleimtc Leiste ver-bunden, welche in die Mauer eiugefchoben wird. Damit die Köpfe der, zur Befestigung auf demBlindboden dienenden Nägel nicht sichtbar bleiben, werden dieselben, mittelst eines Aussetzers,versenkt, und die dadurch entstandenen Löcher mit Längcnholze zugespundet. Man wählt auchhier zu den Einfassungen gewöhnlich eichenes, und zu den Füllungen kienencs oder auch Ahorn-Holz. In Prachtgcbäuden kommen auch noch fournirtc und figurirte Fußböden vor, beiwelchen die Vertäfelung noch mit kostbaren Hölzern ausgelegt wird, die in dünnen, nach ver-schiedenen Dcsseins ausgeschnittenen Tafeln aufgclcimt werden.
§. 26.
Einzelne Preise.
Die zu diesen Fußböden nöthigcn Bretter werden nach sslFußen berechnet und in Hin-sicht der Nutzung das beachtet, was darüber §. 10. S. 6 und 7 angegeben ist. Für die einzelnenGegenstände kann man folgende Preise annehmen.
Arbeitslohn.
Die Bretter sauber zu hobeln, zu fügen, zu leimen, die Balken oder Unterlagen wage-recht abzugleichcn, die Bretter zu legen und mit Sand zzi uurerstopfen, wenn keinBlindboden gelegt wird, mir Einschluß der Friese; . . für den lüFuß
Ein Fries, wenn solcher von Eichenholz wird; .... dedgl.
Eine Unterlagsleiste, 4" breit, da, wo die mit den Balken gleichlaufenden Friese nichtaus Balken zutressen, ungefähr weit von einander, in die Balken einzulasien;
für den laufenden Fuß
Falz in den Friesen sür die Himenden der Bretter; . . . desgl.
von
Kienenhol;
! vonEichenholz
,gr.
vf.
sgr.
Pst
2
6
3
9
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9
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10
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5