42
Arbeiten des Tischlers.
2) Wenn das vorbenanntc Paneel Kehlungen mir mehreren Gliedern versehen, erhobene Füllungenund eine mehr verzierte Sinisleiste und Plinrc erhalten soll, so kommt hinzu:
Rchlr.
sgr.
Vst
31 laus- Fuß Nuth und Kehlung;.^ 5 pf.
—
12
11
14z LlFuß Füllungen:c.;.. . . L io pf.
—
12
1
12 lauf. Fuß Plintc;.^ 6 pf.
—
6
—
12 - - Kehlung daran;-.» 3 pf.
—
3
—
12 - - Sinisleiste; . . . . . . . - . . - ä 6 pf.
—
6
—
iz Brett, 1!" stark, zu Rahmen und Plintc; sür jedes Brett 5 sgr. Zugabe, daher .
—
6
3
iz Brett, 11" stark, zu Füllungen; sür jedes Brett 5 sgr. Zugabe, daher .
—
6
3
-z Bohle, 2" stark, zur Sinisleiste; sür jede Bohle 15 sgr. Zugabe, daher
—
3
9
in Summa
1
26
3
Das Mehrere kann man daher für den lüFnß rechnen.
—
1
6
Hierzu der Preis unter 1) von.
—
6
4
Daher der mFuß anzunehmen ist zu.
—
7
10
In bedeutender Anzahl, zu.
—
6
10
3) Eine Wandbcklcidung von 12 Fuß Lange und 12 Fuß Höhe, mit 4" breitem gekehltenRahmeuholze, 7 Füllungen hoch, 7 Füllungen breit, also zusammen 40 abgegründcte Füllungen.
192 lauf. Fuß Rahmenholz, 4" breit, zu hobeln;
. . . . a 6 pf.
Rthlr.
3
sgr.
6
Pf-
100 halbe Zapfen;.
5
—
—
262 lauf. Fuß Nuth und Kehlung daran; .
^ 5 pf.
3
19
110 mFuß Füllung zu hobeln und zu leimen;
. . . . 2 10 pf.
3
1
8
294'lauf. Fuß Abgründung daran; ....
4
6
56 Dübel anzubringen, incl. Holz; ....
. L i sgr. 3 pf.
2
10
—
144 ElFuß Bekleidung anzuschlageu; ....
ä 4 pf.
i
18
—
Arbeitslohn
^2
27
4
31 Brett, 11" stark, zn Rahmen; ....
. ä i Rkhlr. 10 sgr.
4
10
—
5i Brett, 1" stark, zu Füllungen; ....
- 1 Rthlr. 5 sgr.
6
12
6
1 Schock Bodcnspieker.
—
7
6
in Summa
33
27
Hiernach kann man den lüFuß annehmcn zu
.
—
7
In größerer Anzahl, zu.
.
—
6
4
Freistehende gefügte und verleimte oder eingefaßte Wände und Brüstungen, z. B.Verschlage um Treppen, Brüstungen in Kirchen und Hörfälen re., werden in gleicher Artwie die Wandoeklcidungcn berechnet; nur daß sie auf beiden Seiten gehobelt werden müssen,und daher theils die vorigen Preist, theils die Preist nach §. kl. S. 6, Anwendung finden.Die zu ihrer Befestigung crfoderlichen glatten oder gekehlten Leisten, Dohlen oder stärkerenHölzer, nebst den Nageln oder Bankeifen, lassen sich im Allgemeinen nicht bestimmen, weildiese Baustücke, in Beziehung ihrer Art, Größe und Anzahl, sich jedesmal nach dem Orterichten, wo solche angebracht werden sollen.