14 Arbeiten des Tischlers. Thüren.
Rthlr.
sgr.
Arbeitslohn
1
10
is Brett, 1" stark;.»1 Rthlr. 5 sgr.
1
8
in Summa
2
18
Hiernach kann man den lüFuß annehmen zu.
—
4
Bei einer großen Anzahl, zu ...
—
3
11. Rellerthüren (Holz und Arbeitslohn).
' 1 ) Eine kicnene zweiflügelige verleimte Thür, mit cingeschobeneii Leisten und einer Schlagclciste.
Hier gelten die S. 13. bei den verleimten Thüren angegebenen Preise, welche bei Anfertigung in größererAnzahl auf gleiche Weise zu ermäßigen sind.
»UlF. 4sgr. 10 pf.
10 Fuß hoch, 5 Fuß breit — 50 UlFnß ....
Rthlr.
8
sgr.
1
ps
8
8 - - 4 - - — 32 - ....
5
4
8
7 - - 4 - - — 28 - ....
4
15
4
6 s - - 3' - - — 22 s - ....
3
19
11s
2) Line kicnene einflügelige verleimte Thür, mit eingeschobcnen Leisten. Hier gelte» die Preise dereinflügeligen verleimten Thüren S. 14.
7 Fuß hoch, 3 b Fuß breit — 24s cuFuß.
6 -
- 3 -
- — 18
6 -
- 2 s -
, — 15
5 -
- 2s -
I!
3) Eine kiencne einflügelige eingefaßte ThiHier gelten die S. 13. unter 5. angegebenen Preise.
7 Fuß hoch, 3 s Fuß breit — 24 s lUFuß. . . .6 - - 3 - - — 18 - . . . .
6 - '2s- - — 15 - . . . .
5 - - 2s - - — 12b - . . . .
L T>F. 4 sgr. 3 pf.
Rthlr.
sgr.
p>..
3
14
is
2
16
6
3
9
i
23
1s
schobenen oder
über
ä mF. 5 sgr.
Rthlr.
sgr.
Pt.
4
2
6
2
15
—
1
2
6
HI. Treppen- und verschlag-Thüren (Hol; und Arbeitslohn).
Selbige werden in der Regel nur verleimt, oder erhalten eine Einfassung mit über«schobenen Füllungen, daher die oben unter II. angegebenen Preise hier Anwendung finden.Bei Treppen in großen Gebäuden erhalten diese eingefaßten Thüren öfters gekehlte Rahmenund abgegründctc Füllungen, wo die S. 12. unter Z und 4. angenommenen Preise gelten,und hier so berechnet sind, wie sie bei Anfertigung im Einzelnen angenommen worden.