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Allgemeines über die Preise.
1 Stück1^-1^ '
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3 -
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12 Zoll breit.
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2 - ,
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Das Eichenholz ist, wegen seines Wuchses, selten in vorangeführten Längen undBreiten zu haben, daher auch solches in der Regel, sowohl im Arbeitslohn, als auch im An-kauf, nach Quadratfußen berechnet wird, wobei man aber, je nachdem die Hölzer in kurzenoder langen Enden gebraucht werden, ein Sechstel bis ein Viertel auf Verschnitt und Ausschußrechnen muß.
Bei gehöriger Auswahl des eichenen Holzes, und völlig fehlerfrei, kann man folgendePreise annehmen:
1 lUFuß Bohle, 3 Zoll stark, zu . . .
6 sgr. 3 pf.
1 -
2t ,
F 5 . . .
5
- 7^,
1 -
- 2 -
- F . . .
5
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1 IllFuß Brett, 1 i -
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4
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1
- 3 -
Bei allen aus Bohlen und Brettern zu schneidenden Stücken, es betreffe Kienen-oder Eichenholz, muß man Zoll, für den Sägeschnitt und das Abhobeln auf beiden Seiten,zu der Stärke, welche sie behalten sollen, hinzurechnen.
Das Arbeitslohn ist zwar nicht so veränderlich, als die Holzpreise; doch mußsolches an jedem Orte berücksichtigt und bei Ermittelung der Preise zum Grunde gelegt werden.Hier in Berlin ist der Gebrauch, den Gesellen Wohnung und Kost, und nach Verhältniß eingeringes Tagekohn zu geben, nicht mehr andwendbar. Die Gesellen arbeiten in der Regel inTagclohn, häufig in Verdung, wobei man den Gesellen täglich zu 25 sgr. bis 1 Rthlr., undwenn man für Aufsicht, Werkzeug und Gewinn des Meisters den vierten Thcil oder 6^ bis7-- sgr. hinzurcchnet, zu 1 Rthlr. sgr. bis 1 Rthlr. 7-t sgr. rechnen kann.
Die Preise vieler Tischlerarbeiten sind nicht immer in directer Proportion der Größe.Sonst würde es am leichtesten seyn, dieselben nach dem Inhalt eines Stücks in H!Fußen zubestimmen; allein die Erfahrung zeigt die Unrichtigkeit solcher Rechnungen.
Es ist daher in den folgenden Tabellen sowohl eine Auseinandersetzung des Arbeits-lohnes, als auch des Holzes für mehrere am häufigsten vorkommenden Baustücke, angegeben,und darnach für jedes einzelne Stück der Preis nach QFußen ermittelt.