241
Mister Philipp von Bickenbach in einem General-Kapitel zu Frank-furt mit allen seinen Höfen, Gütern, Gülten, Renten, Pachten u. s. w.,„wie es in seine, seiner Vorfahren und eines jeglichen Meisters von. Deutschland Kammer gehört habe", der genannten Ballei überwiesen,also daß es nun der jederzeitige Landkomthur dieser Ballei besetzenund bestellen, nutzen und genießen solle. Der Deutschmeister entließsomit dieses Ordenshaus ans seinem bisherigen Kammerverbande').Als nachmals der Deutschmeister Siegfried von Venningen im Jahre1383 sein Amt antrat, sandte er unter andern auch Visitirer in die- Valleien Elsaß, Lothringen, Biesen und „in die zu seiner Kam-mer gehörigen Häuser" woraus wirschließen dürfen, daß damalsverschiedene seiner Kammer-Häuser mit in diesen Balleien oder dochin ihrer Nähe gelegen haben mögen. Der Deutschmeister Dietrichvon Wittershausen verkauft im Jahre 1419 mit Rath seiner Ge-bietigcr dem Ordenshanse zu Nürnberg ein ihm von seinen Vor-^ fahren zugefallenes Gut zu Steinbach, welches, wie er sagt, „bisherzu uuserm Amte gehört"'). Zehn Jahre nachher verpfändeten dieLomthure und Verweser der Ballei Thüringen dem Deutschmeistergegen ein Darlehn von 2000 Gulden mehre ihrer Häuser mit deren) Nutzungen, mit der Bestimmung: bei nicht pünktlicher Zinszahlungsolle der Deutschmeister diese Häuser mit ihren Nutzungen, Renten,Gülten und Gefällen an sich nehmen und damit thun lassen undgebaren, als mit andern seinen und des Ordens eigenen Gütern,„die in seine Kammer gehören"-').
Ist es demnach aus diesen Angaben sicher, daß gewisse Häusermit ihren Gütern des Deutschmeisters Kammer zngewiescn waren,so werden als solche Kammer-Häuser im Jahre 1438 auch Frank-jmt, Horneck, Brotfelden, Speier, Weißenburg, Weinheim undBreitbach genannt. Sie lagen, wie man sieht, meistentheils in derBiillei Franken'). Eins derselben, Weißenbnrg, wurde im Jahre1179 dem von seinem Amte ausscheidenden Deutschmeister Ulrichvon Lentersheim mit allen seinen Einkünften zu lebenslänglicher Ver-sorgung überwiesen.
') Urkunde bei Unsrer II. 139, dat. Donnerst, von S. Valentin! 1371.s h Urk. bei U-rsAor II. 172.
' h Urk. bei UasAsr III. 35. Der Verkauf geschieht „gründlich und erblich
t noch Rath der Gebietiger."
- ') Urk. bei u ao§sr III. 53.
°) So bei Uae§er V. 1438.
. V«lgt, d. Deutsche Orden, i,,
16