mit einer eigenen Ordensperson besetzt gewesen. Wir sind indesüber dieses Verhältnis nicht weiter unterrichtet und finden nur,daß dieser Hof mit allen seinen Zubehöruugen im Jahre 1539 bei,Hause Sachsen überlassen und dem Amte Alteuburg eiuverleibt, Kn,Deutschmeister aber eine daraus zu beziehende jährliche Pension de«500 Gulden zugesichert wurde').
Unter den hochmeisterlichen Kammer-Balleien galt die in Oesin-reich für „die oberste"; schon das Ordensbuch zählt sie unterenHauptbesitzungen des Deutschen Ordens"), und in früherer Zeit sollsie auch „die vermögendste" gewesen sein. Ihr Landkomthur hiesder von Oesterreich, Steier, Kärnten und Krain, denn in diesen binLanden lagen ihre Ordenshäuser und Ordenskirchen weit und bnitzerstreut und über 120 Meilen Wegs von einander entfernt, so ksdas Wien und Neustadt zunächst liegende Haus sich doch in einer Entsn-nung von 30 Meilen, die andern aber von 50 bis 70 Meilen be-fanden: ein Umstand, der die beaufsichtigende Verwaltung des Lmb-komthurs außerordentlich erschwerte. Schon im 15ten Jahrhundertund noch inehr in den ersten Jahrzehnten des folgenden war dieseVallei in ihrem Wohlstände so gesunken, daß ein dortiger Landkm-thur sie für „die ärmste unter allen übrigen" erklärte. Wie sie eistfür die vornehmste, so galt die von Koblenz noch im Anfänge d»15ten Jahrhunderts als die einträglichste für des Hochmeisters Schatz-kammer, so daß ein Komthur ans dieser Zeit ihm schrieb: „Es istkeine Ballei in Deutschen Landen, von der Ew. Gnaden mehr wird,als von der Ballei zu Koblenz"").
Die Besetzung der Landkomthurämter ging, wie bereits erwähnt,in diesen vier Balleieu srüherhin immer unmittelbar vom Hochmeisteraus. Zwar erlaubten sich zuweilen die Komthnre und Beamten einer
') Vgl. die Abhandlung von Gabelen; über die Aufhebung des DentWOrdenshanseS zu Altenburg in den Mittheilungcn der Geschichts-Gesellschaft d«!Osterlandes II. H. 2. S. 145 ff.
0 Ordensstatut. Gewohnh. VIII.
si Dies bestätigt auch ein noch vorhandenes Uebergabe-Verzeichnis »»I. 1410. Daran« nur einige Beispiele. Der Landkomthur erhielt bei MUebergabe 2378 Gulden theils baar, theils in ansstehender Schuld, 3080 Mali»Weizen und Roggen, 790 Malter Hafer, 74 Stück Wein, 50 Stück zum stnkauf, 52 Fuder waren schon verkauft, ein reiches Kirchengeräth von Silber,»ansehnlicher Bieh- und Pferdestand. Außerdem noch die Bestände der HÄ«zu Köln, Mecheln u. a-