Druckschrift 
1 (1857)
Entstehung
Seite
225
Einzelbild herunterladen
 

225

auch ferner bei des Hochmeisters Kammer. Erst im Jahre 1420wurde vom Deutschmeister Eberhard von Sarmsheim von neuemder versuch gemacht, sie dem Deutschen Gebiete wieder zuzueignen;allein man konnte sich jetzt über die zu zahlende Summe nicht nurnicht einigen, sondern die Gebietiger der Ballei wünschten auch durch-aus nicht unter das Gebot des Deutschmeisters zurückzukehren. Inder Unterhandlung darüber erkürte sogar der Hochmeister MichaelLiichmeister von Steruberg, er wisse nicht anders, als daß dieMei schon immer zur hochmeisterlichen Kammer gehört habe. Alser sie aber dennoch im Jahre darauf wegen großer Finauznoth ver-sichern zu wollen schien, unterblieb dies nur auf dringendePillen des LandkomthurS und sämmtlicher Balleibrüder, indem sieeine Schuldsumme auf sich nahmen, die er an einen Söldnerhaufenzu zahlen hatte'). Sonach gehörte auch diese Ballei bis in spätereZeiten in die Kammer des Hochmeisters *).

Außer diesen vier Kammer-Balleien soll einst auch die BalleiMinen der Kammer deö Hochmeisters zugeeignet gewesen, abernachmals sehr verschuldet und durch Verpfändung ihr entkommensein'). In einein ähnlichen Verhältnisse scheint eine Zeitlang auchder Komthurhof zu Altenburg zur hochmeisterlichen Kammer gestan-! den zn haben. Es heißt wenigstens in einer, freilich aus späterer: Zeit stammenden, Angabe (1539): der Komthurhof zu Altenburg seii den Alters her dem Hochmeisterthum in Preußen incorporirt und

st Sehr weitläuftige Verhandlungen über die Ballei Elsaß befinden sich imi Arch. zu Königsberg. Als im I. 1421 der Landkomthur in dieser Sache beimHochmeister erschien, erklärte ihm dieser: es werde ihm schwer zu Herzen gegan-gen sein, wenn er in solche Armuth gerathen wäre, daß er die Ballei habe von, sich weisen müssen. So gern sie bei ihm bleiben wolle, so gern möge er sieauch behalten und zwar in seiner Kammer. Für die Zahlung der Schuldsummeau die Söldner sprach der Hochmeister die Ballei auf acht Jahre von dem Kam-«rzinse von 500 Gulden jährlich frei. Es ist demnach unrichtig, wenn DeVul I. 384 sagt: On pent romargnen 1e LaillaZo <Io I'^lssve n'ätant' psse gwen 1444 4o In srirlscliotioii immeäiato äu iluitrs cl'rlllemagniL sonsUelle cku Orniicl-Naitre.

st Im Kapitel zu Frankfurt 1499 beschloß man, im nächsten Groß-Kapiteldie versetzte Ballei Elsaß zum Deutschen Gebiete zurückzufordern, auf Abschlagdessen, was dieses Gebiet nach dem Abfalle Preußens für den Hochmeister auf-^ gewendet habe. Kapitelschluß von 1499 im N.-Archiv zn Stuttgart.

st Wir finden diese Angabe nur in einem Schreiben des Hockmeisters vomS. 14S5.

: Voigt, d. Deutsche Orden. I.

15