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Ballei beim Tode ihres Landkomthurs zum Nachfolger einen ausihrer Mitte als zu dem Amte besonders geeignet dem Hochmeisterin Vorschlag zu bringen. Theils aber hing von ihm die Berück-sichtigung eines solchen Vorschlages ab; theils geschah dies auch nurselten, denn in der Regel besetzten die Hochmeister am liebsten dieLandkomthurämter und selbst auch oft die der Komthure in ihrenBalleien mit verdienten und von ihnen selbst erprobten Ordensritternaus Preußen. Jndeß traten dabei zuweilen dennoch auch Verhält-nisse ein, die der Meister nicht unberücksichtigt lassen konnte. Alsz. V. im Jahre 1500 durch den Tod Konrads von Stauchwitz dasLandkomthuramt in Oesterreich erledigt war, kam der Statthalterdes Rom. Königs zu Wien in dessen Namen beim Hochmeister mitder Fürbitte ein, das Amt dem bisherigen Komthur zu Wien An-dreas von Mosham anzuvertrauen und da dieser ihm als ein from-mer und geschäftserfahrener Mann gerühmt ward, so überwies erihm das Amt aus besonderer Rücksicht auf des Röm. Königs Bitte,wiewohl er sonst fremden Einfluß in solchen Fällen ungern sah.
In dieser späteru Zeit, als schon so manche alte Ordnung imOrden erschüttert ward, geschahen auch in dieses alte Vorrecht desHochmeisters hie und da ordnungswidrige Eingriffe. So war inden Jahren 1499 und 1500 über die Amtsverwaltung und den un-geziemenden Lebenswandel des Landkomthurs zu Koblenz WernerSpies von Bullesheim so oft und so schwer geklagt worden, daß derHochmeister sich endlich genöthigt sah, ihn des Amtes zu entsetzen.Allein weder er selbst, noch eine Anzahl der Balleibeamteu, die erfür sich zu gewinnen gewußt, erkannten diese Maaßregel des Meistersfür gültig an, nahmen auch den von diesem als neuen Landkomthurernannten und dahin gesandten Philipp Plick von Lichtenberg, wiewir schon früher erwähnten, nicht als ihren Obern auf, bestrittensogar des Hochmeisters altherkömmliches Ernennungsrecht und ver-weigerten ihm alten Gehorsam. Der ärgerliche Streit, den wirhier nicht weiter verfolgen können, zog sich durch mehre Jahre hin.Ein anderer heftiger Zwist über die Ernennung des Landkomthursereignete sich im Jahre 1517 in der Ballei Elsaß. Hier mochteman vielleicht aus früherer Zeit, als sie noch nicht zur hochmeister-llchen Kammer gehörte, die Erinnerung haben, daß die Komthuredieser Ballei ihre Landkomthure meist aus ihrer Mitte gewählt unddie Gewählten dann vom Meister nur die Bestätigung erhalten hat-ten. Obgleich nun schon seit langen Zeiten die Hochmeister auch
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