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lung des Deutschmeisters zu dieser Ballei zu verändern, ihn zu Gun-sten derselben in mehrer Hinsicht zu beschränken. Dies bezweckte,außer den Beschlüssen, wodurch sich die Komthure von des Deutsch-meisters Einfluß auf die Verfügung über ihren Nachlaß und zuge-fallenes Erbe so viel als möglich zn befreien suchten, vor allem schondie Bestimmung: der Meister solle fortan kein Gespräch ohne Rathseiner Rathsgebietiger ausschreiben; er solle ferner jeder Zeit demLandkomthur und den Rathsgebietigern der Ballei zuvor die Ur-sachen und Artikel, warum und worüber im Gespräche berathen wer-den solle, zusenden, damit sie dieselben reiflich erwägen und darüberum so freier verhandeln könnten').
Endlich fanden auch in den Balleien theils zu bestimmten Zei-ten die regelmäßig wiederkehrenden sogenannten Jahres-Kapitel statt,cheils wurden bei außerordentlichen Gelegenheiten besondere Gesprächs-Berathungen veranstaltet. Zu beiden berief der Landkomthur in derRegel alle Komthure, Hauskomthure, Pfarrer, Amtleute und andereOrdensbrüder seiner Ballei. In den Kammer-Balleien des Hoch-meisters geschah dies besonders dann, wenn der Landkomthur denGesammtzustand seiner Ballei und ihrer einzelnen Häuser genau ken-nen lernen wollte, um dem Hochmeister darüber Bericht zu erstat-ten In diesen wie in den andern Balleien berieth man sich auch«st über Angelegenheiten, welche die Ballei in ihren innern oderäußern Verhältnissen insbesondere betrafen und worüber für sie Be-schlüsse gefaßt werden mußten oder es waren vorbereitende Bera-thungen über die vom Deutschmeister vorläufig mitgetheilten Präpo-sitionen, worüber in einem bevorstehenden General-Kapitel verhandeltwerden sollte °). Ein solches Provinzial-Kapitel fand endlich regel-
st Beschluß im Reichs-Archiv zu Stuttgart. äasZer III. 186. In derbittsra kiÄtris Ldsrbaräi äs 8szms bei Hennig Ord.-Statut. 222 heißt es:Iratres in saxitnlo äs OrätNo st consnstnäinidns rnoionnbilitsr lognsntss «.
- Mlatis suis non sorrixinntnr inerte. Os IV al I. 343.
st So heißt es z. B. in einem urkundlichen Berichte des Landkomthurs ander Etsch vom I. 1386: An S. Peterstag aä satbsärain da hielt ich BruderDiarqiiart der Zoller von dem Rotensteitr Lantcomendur zu Potzen mit minenmitgebietern, die och harnoch gescriben sint, capitel in dem selben huse zu Potzen»nd nach eigenlicher erfragnnge, so stunt die vorgenante Palye an allen stücken,als harnoch gescriben stat. Urk. im Archiv zu Königsberg.
st äaoxor V. 1508.