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1 (1857)
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frage" oder Abstimmung nach der Mehrzahl der Stimmen geltendeBeschlüsse ermittelt wurden'). Alles, was berathen und beschlossenward, mußte stets geheim gehalten werden, wozu der Deutschmeisterdie Gebietiger oft ausdrücklich eidlich verpflichtete. So geschah eS beider Erklärung der Amtsentsetzuug des Hochmeisters Paul von Ruß-dorf im Kapitel zu Mergentheim. Es war eins der vornehmstenGelübde, welche der in den Orden Eiutretende abzulegen hatte, daßer Dinge des Kapitels und des Meisters heimlichen Rath nie frem-den Leuten mittheilen wolle ^). Wer es brach, verfiel in die schwerereSchuld und büßte sie mit der Jahrbuße'). Das Ordensgesetz sprichtzuweilen von der „Heimlichkeit des Kapitels"^). Es ist gefragtworden, ob darunter nur die geheim gehaltenen Berathuugen undBeschlüsse des Kapitels oder vielleicht geheime Satzungen und Ge-bräuche in Beziehung auf gewisse Mysterien verstanden sein mö-gen^)? Man hat darüber zwar keine ganz sichere Kunde, weil nieein Weltlicher oder Fremdling in die Kapitel zugelassen wurde").Gewiß aber ist wenigstens, daß in allen noch vorhandenen Kapitel-Verhandlungen nicht die mindeste Spur von Mysterien zu findenist, wonach es höchst wahrscheinlich wird, daß unter der „Heimlich-keit des Kapitels" nichts anderes als die Geheimhaltung seiner Ver-handlungen und Beschlüsse zu verstehen sein möchte').

lieber die Verhandlungen jedes General-Kapitels ward in Be-treff des wesentlichsten Inhalts der gefaßten Beschlüsse ein Protokollausgenommen, welches alle Anwesenden Unterzeichneten und besiegel-ten. Uebrigens unterließ es der Deutschmeister auch fast nie, inden Einladungen zum Kapitel an „das Kostgeld" oder „Kapitelgeld"zu erinnern, welches jeder Gebietiger zur Bestreitung seines und fli-

tz äao^sr III. 70.

tz OrdcuS-Statut. Gesetz XXXI: Si snlen euch geloben zo Helene daz ca-Pitel unde des meistercs heiinelichen rat.tz Ordens-Statut. Gesetz XI,V.tz Ordens-Statut. Gesetz XI-VI.

tz Vgl. Polzer: Hatte der Deutsche Orden Mysterien, denen der Tem-pelherren ähnlich? Im Rhein. Archiv II. 1810. S. 355, III. S. 6.tz Ordens-Statut. Gesetz XI,I. Voigt Gesch. Preuß. VI. 436.tz Der Verfasser hat die Kapitel-Schlüsse aus mehren Jahrhunderten bisaus die neueste Zeit auch in Beziehung auf den oben erwähnten Gegenstand mitder größten Aufmerksamkeit durchgelesen, jedoch nirgends die geringste Hindeutungaus Mysterien im Orden gefunden.