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1 (1857)
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andere. Waren die Kapitulare am Orte des Kapitels versammeltso wurde zuvörderst in der Ordenskirche zur Anrufung des heilige,Geistes eine Messe gelesen, dann im Knpitelsaale an die Kapitulareein auf die Versammlung bezüglicher Sermon gehalten. Darausfolgte die Verlesung der Entschuldigungsschreiben der Abwesende,und der Vollmachten ihrer Stellvertreter, sowie die Angabe der Ur-sachen zur Berufung des gegenwärtigen Kapitels. An sie schloß sichdie Uebergabe der Amtssiegel der Gebietiger an den Deutschmeisterund endlich die Vorlesung der Propositioncn, über welche ver-handelt und beschlossen werden sollte. So war die Ordnung ohnemerkliche Veränderung in alten und in neueren Zeiten').

So oft daö Deutschmeister-Amt durch den Tod erledigt tvaroder ein Meister ihm entsagen wollte, mußte ein General-Kapitelberufen werden. Jin erstem Falle lud gewöhnlich, wie es scheint,nach altem Gebrauche der Landkomthur von Franken die übrige,Gebietiger zum Wahlkapitel ein und die neue Meisterwahl geschahalsdann in obenerwähnter Weise. Wollte ein Deutschmeister seinesAmtes entbunden sein, so berief er selbst zuvor ein Groß-Kapitelund legte den Gebietigern die Gründe seines Wunsches vor, seinerWürde entsagen zu dürfen, denn nur daö Ordenskapitel und derHochmeister konnten ihn von seinen amtlichen Pflichten entbinden.War die Entlassung vom Kapitel genehmigt und die Wahl von zweiGebietigern, die man dem Hochmeister zur Bestätigung eines der-selben als Nachfolger in Vorschlag brachte, ordnungsmäßig erfolgt,so faßte man über die nach Regel und Gesetz geschehene Wahl ei»von allen Anwesenden namentlich bezeugtes Protokoll ab und bevoll-mächtigte im Namen des Kapitels aus der Zahl der Gebietiger MiAbgeordnete, die dem Hochmeister das Wahl-Protokoll überdüngenmußten. In der Regel schlug zugleich daö Kapitel auch die fernenVersorgung und Unterhaltung des vom Amte ausscheidenden Meistersvor, mit der Bitte um des Hochmeisters Bestätigung").

') Es muß hier bemerkt werden, daß wir aus dem 13. und 14. Jahrhun-dert keine Kapitel-Schlüsse mehr übrig haben und also auch nicht genau wisse»,wie damals die Kapitel abgchalten worden sind. In allen Ordens-Archive», dieder Verfasser ans seinen Reisen besucht hat, reichen die noch vorhandenen Ka-pitel-Verhandlungen nicht über das Ende des 14. Jahrhunderts zurück und sindauch im 15ten noch selten.

") Dergleichen Schreiben ans den Wahl-Kapiteln im 15. Jahrhundert mehr!im Archiv zu Königsberg.