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zuholen. Schon im Jahre 1443 war mit dem Deutschmeister dar-über verhandelt worden, daß die Johanniter - Ritter für ihre Be-sitzungen in der Alt- und Neumark die des Deutschen Ordens inApulien erhalten und der Deutschmeister anstatt der Ballei Apuliendie von Koblenz übernehmen solle'). Als dann dieser Tausch innoch erweiterter Form im Jahre 1446 von neuem zur Sprache kamund bereits darüber ein Groß-Kapitel der Johanniter in Rom ge-halten wurde, fand es der Hochmeister seiner Pflicht gemäß, vorAllem über diese wichtige Umgestaltung der Verhältnisse den Deutsch-meister und dessen Gebietiger um Rath zu fragen. Im Falle siedieselbe für den Orden zweckmäßig fänden, trug er jenem auf, durcheinen geeigneten Bevollmächtigten in Rom den Tausch der Ballest»einleiten zu lassen").
Nahm der Deutschmeister irgend welche Veränderungen u»lAnordnungen in einer seiner Balleien ausnahmsweise gegen die ge-wöhnliche Regel vor, so stand dem Hochmeister das Recht der Ge-nehmigung oder auch der Verwerfung zu. Er verweigerte z. B.seine Bestätigung, als der Deutschmeister Eberhard von Sarmsheimeinst dein Komthur zu Tiel in der Ballei Utrecht, obgleich mit Rachseiner Gebietiger und des dortigen Landkomthurs, zwei Ordenshäuserzu seinem Lebensunterhalte verschrieben hatte und genehmigte nur,daß ihm eins von beiden für seine letzte Lebenszeit eingeräumt wer-den könne").
Berief der Hochmeister den Deutschmeister zu einem General-Kapitel nach Preußen, so mußte er erscheinen; er durfte jedoch for-dern, daß ihm zuvor die Gegenstände, die zur Verhandlung konnmsollten, bekannt gemacht würden, um sie mit seinen Gebietigern vor-her zu berathen, zumal wenn irgend welche Abänderungen in derVerfassung oder den Ordensstatuten vorgenommen werden sollten.Er konnte daun auch verlangen, daß ihm die Gründe vorgelegt wür-den, weshalb die Ordnung oder die Gesetze verändert werden sollten,Freilich nahm auch in diesen Verhältnissen der Deutschmeister in
') Auch schon in einem Schreiben des Ordensprocurators Johann Cml,Bischof zn Oescl, an den Hochmeister, dat. Florenz Sonnt, in den Fasten Utlist von einem solchen Tausch zwischen beiden Orden die Rede.
") Schreiben des Hochmeisters an den Deutschmeister, dat. Sonnt. Judica1446.
") Urk. des Hochmeisters Paul von Rußdors, dat. Marienburg am T, Ja-cobi 1438.