175
Es mag zum Theil eine Folge dieser weisen Anordnung sein,daß die Geschichte keinen einzigen Deutschmeister nennt, der wegenctwamgcr Pslichtwidrigkeiten oder schwerer Vergehungen in seinenAmtsverhältnissen seines Amtes habe entsetzt werden müssen'); abercs mag auch als Zeugnis; für die immer mit großer Umsicht undBesonnenheit getroffenen Wahlen gelten, daß wir in allen uns vor-liegenden Fällen die im Kapitel versammelten Gebietiger den Deutsch-meister, wenn er ans seinem Amte ansznscheidcn wünschte, um mög-lich längeres Verbleiben darin bitten, oder wenn dies nicht möglichwar, ihr großes Bedauern über sein Ausscheiden aussprechen Hören s.Und gemeinhin standen die Meister, rief sie nicht früher der Todhinweg oder nöthigtcn nicht Krankheit und hohes Alter zur Nieder-legung, ihrer Würde eine lange Reihe von Jahren vor, wenigstensim Ilten und 15ten Jahrhundert. So verwalteten das MeisteramtEberhard von Sulzbcrg 19 Jahre, Wolfram von Nellenburg 31,Philipp von Bickenbach 16, Konrad von Eglofstein 20, Eberhardvon Saunsheim 22, Ulrich von Lentersheim 24, Reinhard vonNeipperg 10 Jahre. Der genannte von Leiitersheim legte sein Amtmit dem Bekenntnisse nieder: er habe es verwaltet „in merklicherund übermäßiger Arbeit, Anfechtung und Benöthigung, mit getreuemHerzen und nach allem Vermögen und höchstem Fleiß"; und sehenwir auf die sturmvolle Zeit hin, in der er der Meisterwürde Vor-stand, so liegt wohl lautere Wahrheit in diesem Bekenntnisse.
Wünschte ein Deutschmeister wegen Kränklichkeit, Körperschwächeoder hohen Alters aus seinem Amte auszuscheiden, so war es imOrden alter Gebrauch, daß er die ihm untergeordneten Landkom-thure— und stets auch nur diese, nicht aber die aus den Kammer-Balleien des Hochmeisters — zu einem General-Kapitel berufenmußte °). In diesem legte er ihnen die Gründe vor, welche ihm
°) Bei dem Streite zwischen dem Hochmeister Paul von Rüßdorf und demDeutschmeister Eberhard von Saunsheim hatte cs mit der gegen den letzter»ausgesprochenen Amtsentsetzung, wie bekannt, seine eigene Bewandniß.
h So in dem Schreiben der im Kapitel zu Frankfurt versammelten Land-lamthure, dat. Samstag nach Andrea 1419 über den Deutschmeister Dietrich vonMittershausen bei seinem Abgänge vom Amte, dem sie über seine Verwaltunguugetheiltes Lob ertheilen.
h So in mehren Fällen, namentlich im I. 1415, wo sieben Landkomthnredis Deutschmeisters im Kapitel zu Frankfurt erschienen, nur der von Sachsenskhlte.