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über leitete, über Alles, was der Berathung und Entscheidung desKapitels zukam, den Vortrag hatte, die gefaßten Kapitelschlüsse pub-liciren und für deren Ausführung sorgen mußte'). Ihm lag fer-ner, wenn auch nicht ausschließlich, doch ganz besonders die Aufnahmeund Einkleidung neuer Ritterbrüder in den Orden ob; an ihn zu-nächst wandte sich der Hochmeister, wenn er die Aufnahme und Zu-sendung neuer Ordensritter nach Preußen wünschte. Wir hörtenbereits, daß ihm die Vollmacht gegeben war, mit Beirath des Ka-pitels oder älterer Ordensbrüder durch Besetzung oder Entlassungin den Ordensämtern seiner Balleien alle ihm nothwendig und heil-sam scheinenden Veränderungen vorzunehmen. Von ihm also unddem Kapitel gehen die Beamtenwahlen und Amts-Entlassungen inallen seinen Balleien, namentlich auch in den Komthnreien undStatthalterschaften in Italien aus"). Wünscht der Hochmeister dieAnstellung eines Ordensritters in einem dem Deutschmeister unter-geordneten Komthuramte, so bittet er diesen um Berücksichtigung desden ihm Empfohlenen").
Sämmtliche Landkomthure, Statthalter und Komthure in denBalleien des Deutschmeisters standen unter seiner als des nächstenobersten Ordensgebietigers steter Aufsicht und Controle. Er hieltöfter Visitationen ab, wobei ihm jeder Zeit der ganze industrielleund finanzielle Zustand einer Ballei und ihrer einzelnen Komthnreiendurch Vorlage der Amtsrechnungen vorgelegt werden mußte. Woer Mißbräuche fand, wurden sie von ihm abgestellt. So duldetees der Deutschmeister Reinhard von Neipperg nicht länger, daß nachder in der Komthurei Kron-Weißenburg herrschend gewordenen SitteKindeskinder an ihrer Väter und Mütter statt nach deren Tode mitden Geschwistern ihrer Väter und Mütter nichts erben sollten; ergebietet, daß ihnen wie diesen ein gleicher Erbtheil zufallen müsse'').Wo es der Zustand und der Nutzen eines Hauses erforderte, triffter unabhängig vom Hochmeister und Kapitel zweckmäßige Anordnun-
') llavxer IV. 7 .
h Beispiele ans dem löten Jahrhundert bei 3-reger III. 66. 134. 152.M. Der Deutschmeister sagt in solchen Fällen: Nos prout ex obüeli nostrilicbito aästringiinnr, voll!» provicisrv volonte».
') So geschieht es vom Hochmeister 1446 bei Besetzung des erledigten Kom-thurauitcs zu Ulm. Schreiben desselben, dat. Dienst, vor Simon und IndaMb.
h 3-reger III. 153.