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1 (1857)
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nicht folgen'). Auch finden wir nie, daß der Deutschmeister infrüherer Zeit sich Befehle oder Anordnungen in den hochmeisterliche,,Kammer-Balleien erlaubt habe. Bei einer neuen Hochmeisterwnhlmußte er in der Regel in Preußen selbst erscheinen oder er sandtewohl auch, nachdem er sich gewöhnlich mit seinen Landkomthuren ineinem Kapitel zuvor über die neue Wahl berathen, zwei bevollmäch-tigte Ordensgebietiger als Stellvertreter mit einer Instruction nachLaut der Statuten, wie es beim Tode eines Hochmeisters und beieiner neuen Wahl gehalten werden müsse*).. Erschien er selbst zumWahlkapitel, so mußte ihm sogleich bei seiner Ankunft vom Statt-halter des Hochmeisters das hochmeisterliche Siegel eingehändigt wer-den, alle Gebietiger und Ordensbrüder mußten ihn als des Hoch-meisters Stellvertreter anerkennen und das Land, die Prälaten, Rit-terschaft und Städte ihm Gehorsam leisten bis zur neuen Meister-wahl, desgleichen auch wenn die Wahl streitig war oder ein Gebietigeres versuchte, durch Parteiung sich dem Orden als Meister aufzn-dringen*). Ward eine Wahl zu sehr beschleunigt, so daß er nichterscheinen konnte oder blieb eins der ihm dabei zustehenden Rechteirgendwie unbeachtet, so legte er Verwahr ein und es mußte ihmverbürgt werden, daß dies den Rechten deö DeutschmeisterthuMnicht Eintrag thun solle ').

Eins der wichtigsten AmtSgcschäfte des Deutschmeisters war dieBerufung und Abhaltung der vom Hochmeister ihm anbefohleiienund von ihm selbst für nothwendig befundenen Ordenskapitel °). Dawir später ans diesen Gegenstand zurückkommen werden, so bemerke»wir hier nur, daß der Deutschmeister in ihnen den Vorsitz führte,die ihm vom Hochmeister ertheilten Aufträge zur Berathung ver-legte oder selbst auch Vorschläge zu nothwendigen Anordnungen undVeränderungen in der Verwaltung machte, die Verhandlungen dar-

') Es geschah vom Hochmeister Konrad von Erlichshausen im I. 1448.

'-) Ordens - Statnt. Gcwohnh. III. So bei der Wahl des Hochmeister«Heinrich Nefle von Richtcnbcrg 1470; desgleichen bei der Wahl Reinhards W>Neippergs im I. 1480.

') ^aoxor III. 130. 141. Vgl. Voigt Geschichte Preuß. IX. 22. A>»merk. 1.

Z So bei der Wahl des Hochmeisters Johann von Tiefen.

') In den Einbernfnngsschreiben an die Landkomthnre hieß cS gewöhnlich:„Demnach begern wir mit ernste, heyschen nnd erfordern üch anch beh der tn-gent der Hehligen gehorsam, das Ir üch zu solichem Capittel füget" u. s- >».