Druckschrift 
1 (1857)
Entstehung
Seite
162
Einzelbild herunterladen
 

162

sandte ihm der Hochmeister die Meister-Kappe und den Meister-Ring,womit er nach altem Branche feierlich investirt wurde'). Er p»dagegen nach alter Sitte verpflichtet, in die Kanzlei deö Hochmeistersdie Summe von hundert Gulden zu entrichten^).

Darauf bezog der neue Deutschmeister seinen amtlichen Wohnsitz.In früherer Zeit wechselte jedoch sein Aufenthalt theilS am kaiser-!lichen Hofe, theilS auch in den Balleien, die er oster besuchte').Am meisten verweilte er in der Ballei Franken, wo er zu Zelte»am längsten das Ordenshans zu Ellingcn bewohnt zu haben scheint,doch ohne daß dieses ihm noch zu einer beständigen Behausungdiente^). Erst seit dem Deutschmeister Eberhard von Stetten, k„r;vor der Mitte des 15ten Jahrhunderts wurde das Ordensha«!Horneck bei Gundelshcim am Neckar zu seinem festen Wohnsitze whoben, wodurch seitdem auch die Ballei Franken, ohnedies eine dnbedeutendsten, noch mehr zu einem gewissen Vorrange emporstikg,den man im Jahre 1444 durch gewisse Vorrechte auch noch nälmvertragsmäßig feststcllte. Dort ward wenige Jahre zuvor das i»mals nenredigirte Ordensbnch als in dem Hanpthanse der Deutsch«Balleien niedergelcgt^). Man faßte nachmals in einem Kapitel di»Beschluß, daß die Einkünfte dieses Hauses mit dem Einkommen dkSDeutschmeisters zu dessen Unterhalt fortan stets vereinigt bleibt«und die Verwaltung des Hauses und seiner Güter einem Km,thur und Amtleuten anvertrant werden sollte, die der Meister D jselbst ernenne H. So ergingen meist von da alle Verordnungen l« i

') So geschah cs auch noch bei der Bestätigung Dietrichs von Clee. 1-e-§er IV. 24.

Bei der Bestätigung des Deutschmeisters Hartmann von Stockheim Mverlangte das Hofgesinde des Hochmeisters, Kaplan, Schreiber, Kompane, Aler- und Küchenmeister noch ein Ehrengeschenk von 40 Gulden. Allein NiDeutschmeister erklärte dies für eine Neuerung und trug ans deren Abstellwjan. Schreiben desselben, dat. Horncck Freit, nach PanlStag 1500.

') Vs IVal Reolrsroli. I. 341. Stälin Wirtcmberg. Geschichte II. MBrandend. Usnrp.-Gesch. 138.

') Nach Urkunden.

°) Lata valat. II. 34. 35. Vs IV al I. v. Bachem Chronol. daHochmeister S. 8.

°) Im Kapitel-Schluß zu Mergentheim vom I. 1499 heißt cs: „daß Hbsüro die Nutzung des Meisteramts mit seiner Zubehör und des Hauses Hon>«lNutzung ein Ding sein solle und daß ein Meister zu demselben einnehme B