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1 (1857)
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Regel weiter zu gedenken. So erkoren sie im Wahlkapitel im Jahn1396 nur den Landkomthur von Franken Konrad von Eglofstein,meldeten dem Meister die einmüthige Wahl, indem sie zugleich er-klärten: „Wir haben es genommen und nehmen es auch auf Gottund auf unfern Orden, daß wir zu dieser Zeit keinen Bessern dazuwissen und hoffen und getrauen, daß es Gott und unserer liebe»Frauen löblich und dem Orden frömmlich sein solle." Auf Grunddieser Erklärung bitten sie um des Gewählten Bestätigung') undder Hochmeister crthcilt sie auch ohne weitern Widerspruch. Snlautete, au die Laudkomthnrc, Komthure, Pfarrer und alle Amtlcuieund Brüder des Ordens der Balleieu, die zu dem Amte gen Deutsch-land gehören, gerichtet, also: „Wir thun Euch zu wissen, daß wirmit reifem Nath, Willen und Jawort unsers Kapitels dem ehrsame»geistlichen Manne, Bruder Konrad von Eglofstein, empfohlen habe»das Amt zu Deutschen Landen mit den Balleieu, die zu dem Amtegehören^) und geben ihm in Kraft dieses Briefes vollkommene Ge-walt zu setzen, zu entsetzen und zu wandeln nach der Balleieu undder Häuser derselben Balleien Bequemigkeit nach Rath seiner älteste»Brüder, und bitten Euer aller Andacht mit begehrlichein Fleise undheißen cs Euch bei Gehorsam, daß Ihr ihn empfahet und aufuehnietals Euern Obersten des Amtes zu Deutschen Landen von unsert-wegen und lasset ihn Euch Allen empfohlen sein und thut ihm mitDarbietung gutes Willens billigen Gehorsam und wozu es EueresNathes und Hülfe bedürfen wird, daß Ihr ihm damit beistehct alsEuerem Obersten von unsertwegen und thut also gegen ihn, daß Ihrdarum das Lohn von Gott und von uns würdige Dankbarkeit cni-pfahen möget" ^).

Man blieb wohl auch im Wahlkapitel bei dein alten Gebrauche,dem Hochmeister zwei Gewählte in Vorschlag zu bringen, benannteaber denjenigen, welchen man bestätigt zu sehen wünschte '). So ge-

') Schreiben der Gebictiger an den Hochmeister, dat. Frankfurt Somitnach Mariä Geburt 1396.

°) Damit schließt der Hochmeister seine vier Kammer-Balleicn aus, A«die der Deutschmeister nichts zu versagen hatte. Es ist demnach unrichtig, >m»De IVa.1 Rsekorcll. I. 336 die Amtsgewalt des Deutschmeisters auch aus MKammer-Balleicn anSdchnt.

Vestütignngs-Urk. des Hochmeisters, dat. Marienbnrg Sonnt, vor Kolli

1396.

I Schreiben^ des Hochmeisters, dat. Marienbnrg Mont, vor heil. Chrijt1416.