Aelleiiburg möchte Wohl der erste gewesen sein, der sich dieselbe zn-eignete'). Sie ward aber nachmals die feststehend gewöhnliche, in-dem der Oberaufsicht und Verwaltung des Deutschmeisters auch diefrüher dem Hochmeister unmittelbar untergebenen Ordenshäuser undBasteien zu Venedig, Padua, in Apulien, Sicilien, Italien, Roma-ine» und Hispanien überwiesen wurden').
Die Wahl oder Ernennung des Deutschmeisters ging in frühererHcit (aus welcher wir darüber keine nähere Kenntniß haben) ohnechveifcl vom Hochmeister und dem von ihm zu diesem Zwecke jederZeit besonders versammelten Ordenskapitel aus. Dies aber ändertesich, seitdem der Hochmeister seinen festen Wohnsitz im HanpthauscMrienburg in Preußen genommen. Die Wahl verblieb nunmehrausschließlich nur dem General-Kapitel in Deutschland. Ward dasAmt des Deutschmeisters durch den Tod erledigt, so berief nachaltem Gebrauche in der Regel der Landkomthnr von Franken dievornehmsten Gebietiger der Deutschen Balleien, Landkomthure undKomthnre in irgend ein größeres Ordenshaus, am häufigsten infrüherer Zeit nach Frankfurt a. M., zu einen: General-Kapitel zurWahl eines neuen Deutschmeisters. Die Gebietiger der Kaurmcr-Balleien des Hochmeisters aber nahmen im Verlaufe des Mittel-alters an solchen Wahlen niemals Thcil^). Nach alter Ordnungmußten jeder Zeit Zwei aus der Mitte der Landkomthure und Kom-thnre gewählt und dem Hochmeister angezeigt werden, damit er einenvon ihnen als Deutschmeister bestätige, denn das Bestätigungsrechtgebührte ihm als Haupt des Ordens stets unbestritten. So geschahes auch bei der Wahl eines neuen Meisters von Livland. Alleindie Gebietiger in Deutschland beachteten nicht immer diese weiseOrdnung, zumal wenn ihnen daran gelegen war, einen bestimmtenGebietiger vom Hochmeister bestätigt zu sehen. Sie wählten dannmir Einen und schlugen ihn zur Bestätigung vor, ohne der alten
') Wir finden sic zuerst in einer Urk. vom I. 1345 bei ck-reFer II. 70;doch ist sie bei Wolfram von Ncllenbnrg und auch Leim Denlschmeister PhilippBickenbach noch nicht feststehend, ducken. I. 1044. Dgl. ve IVnl I. 332.De pv nl I. 338. Romainen stand noch im I. 1337 unter dem Hoch-meister. — Pgl. über die verschiedenen Benennungen des Deutschmeisters ck e-N-ll I. 328, II. 275. Bachem a. a. O. S. 7. 36.
h Auch noch bei der Wahl des Deutschmeisters Hartmann von Stockhcim imKapitel zn Frankfurt 1499 erscheinen nur die Landkomthure des DeutschenGebiets.