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sckah cs im Jahre 1416 bei der Wahl Dietrichs von Mittershausen,Komthnr zn Marburg und der Meister bestätigte ihn').
Indessen nicht immer zeigte sich der Hochmeister so nachsichtigbei llcbertretnug der alten feststehenden Ordnung. Als nach desDeutschmeisters Eberhard von Saunsheim Tod 1444 das Wahl-kapitel nur Einen Gewählten, den Komthnr zu Nürnberg Eberhardvon Stetten, zur Bestätigung in Vorschlag brachte, verweigerte siedor Hochmeister eine Zcitlang, erklärend: durch eine solche Wahlwerde ihm der Gehorsam, den die Gebietiger ihm schuldig seien,mtzogen und seine Macht, Würdigkeit und alt Herkommen verkürzt,und der Gewählte ward von ihm auch nicht eher bestätigt, als bisihm die Gesandten die Versicherung anSstcllten, ihre Wahl sei kei-neswegs in solcher Absicht geschehen und solle künftig nicht wie-der in solcher Weise stattsinden. Diese Versicherung solle auchdas Kapitel verbürgen. Allein die Gebietiger in Deutschland ver-weigerten ihre Zustimmung trotz' aller wiederholten Erinnerungendes Hochmeisters. Sie schienen vielmehr den Plan zu verfolgen,eine freiere, unabhängigere Wahl des Deutschmeisters geltend zumachen. Sie wählten daher bei Eberhards von Stetten Tod wiedernur den Komthnr zu Mergentheim Jost von Venningens. DerHochmeister, so befremdend ihm auch die wiederholte Nichtachtungder alten, löblichen Satzung war, erklärte zwar, er wolle, um Zwie-tracht im Orden zu verhüten, diesmal noch die Bestätigung ertheilen,jedoch nur unter der Bedingung, daß ihm die im Kapitel zu Frank-furt versammelten Gebietiger durch Brief und Siegel die Versiche-rung gäben, daß ihm fortan jeder Zeit nach alter Gewohnheit zweiGewählte zur Bestätigung vorgeschlagen werden sollten. Um jedochsicher zu gehen, schrieb der Hochmeister ausdrücklich vor: das Deutsch-meistcr-Amt solle hinfort dem Gewählten nicht eher übergeben wer-den, als bis die verlangte Versicherung wirklich ausgestellt und vondem neuen Deutschmeister, sowie von allen Landkomthuren, Statt-haltern und den Komthuren in Franken fest und förmlich besiegeltsei. Die Sache erregte indeß in zwei Kapiteln zu Frankfurt und
') So schlugen die im Kapitel zn Frankfurt 1419 beim Abgänge Dietrichsoo» Mittershausen versammelten Landkomthnrc als Nachfolger den Komthnr znMergentheim Johann von Fraukcnstcin und den zn Hcilbronn Eberhard vonsMiiSheim vor, jedoch ohne für den einen oder den andern besonders zn bitten.
'> Schreiben des Hochmeisters an die Gebietiger in Deutschland, dat. amTl Division. Apostol. 1447.