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1 (1857)
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serm Meister, seinen Nachkommen und den Gebietigern Recht gebenund nehmen"').

Man ersieht schon hieraus, daß die Landkomthure in den Bal-leien des Deutschmeisters, wo zum Theil, wie erwähnt, auch ihreAnstellung und Bestätigung von ihm ausgingen, ihm zunächst unter-geben und verantwortlich, auch von ihm weit mehr als vom Hoch-meister abhängig waren. Wenigstens gilt dies vom 15ten Jahr-hundert. Daher danken nicht jenem, sondern dem Deutschmeisterdie Komthnre der Ballei Utrecht im Jahre 1444, daß er ihm»Dietrich'n von Enghausen zum Landkomthnr gegeben habe. In seineHand legt auch später der Landkonithur Heinrich von Hakfort sei»Amt nieder und empfängt von ihm ruhige Behausung und Unterhaltim Ordenshause Schalunen^). „Mit des Deutschmeisters Rath,Wissen, Willen und Verhängniß" geschieht es, daß der Pfleger derBallei Franken Marquard Zöllner von Rotenstein gewisse Güterdes Hauses Wörth an den Convent zu Ellingen verkaufen darf').Wir finden sogar, daß, wenn der Hochmeister einen Landkomthnraus einer Ballei des Deutschmeisters nach Preußen ziehen wollte,dieser widersprach, erklärend: er könne ihn nicht entbehren. Alieinst der Meister Michael Küchmeister von Sternberg um die Zu-sendung des Landkomthurs von Sachsen bat, antwortete ihm derDeutschmeister: Er könne die Bitte nicht erfüllen; er habe selbstgroßen Mangel an tauglichen Leuten, zumal in derselben Ballei; dasei keiner, der das Amt gut verwalten könne, eben so wenig in de»nächsten Balleten; hätte er jemand, der zum Landkomthur tauglich,so würde er längst schon den jetzigen wegen seiner Kränklichkeit dieAmtes entlassen haben, denn er habe ihn nur mit Bitten beim Amtebehalten können H. Wieder ein Beweis, daß dem Deutschmeister dicBesetzung eines Landkomthnramtes in seinen Balleien zustand. I»späterer Zeit aber geht sie fast immer nur vom General-Kapitel

') Urkunde, dat. Frankfurt iu einem General-Kapitel Montag nach Fron-leichnam 1441 bei llnvxor 111. 84. Es wird hinzngefiigt: Wer auch widerden egenant unfern Meister, sin nachkomen und Brüder unsers Ordens in st>lichen obgemelten oder andern Artikeln sin wolt, begert oder meint zu si», widerden oder die svl und will ich getrnwclichcn sin und unfern Meister, sinen nach'komm und Brüdern unsers Ordens bepstant tun nach allem mvnen vermögen.'-") irlattllrrvns ^nnl. V. 879.

Urkunde vom I. 1363 im Reichs-Archiv zu München.

') Schreiben des Deutschmeisters, dat. 1420 im Archiv zu Königsberg.