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1 (1857)
Entstehung
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Den ersten Besitz in Sachsen, dessen wir erwähnt finden, er-hielt der Orden von dem Fürsten, der ihm nachmals auch nachPreußen zum Kampfe gegen das dortige heidnische Volk niit einemHeerhaufen zu Hülfe zog. Es war Heinrich der Erlauchte, Mark-graf von Meißen, der ihm im Jahre l223 in einer Schenkung zweiDörfer bei Dömitz im Meißner Gebiete mit allen Einkünften undder weltlichen Gerichtsbarkeit überwies. Es entstand bald hier einOrdenöhof, in welchem ein Komthur die Verwaltung führte').

Diesem Besitze schlossen sich im Verlaufe der Zeit noch anderean. Des Kurfürsten Bernhard von Sachsen Sohn, Herzog Albertvon Sachsen, eignete dem Orden die Kirche und das Patronat zuDomsdorf oder Dansdorf zu, wo jedoch sehr wahrscheinlich inFolge einer früheren Schenkung ein Ordenshaus mit einem Kom-thur dastand').

Leider aber entgehen uns über die weitern Erwerbungen desOrdens in dieser Ballei während mehrer Jahrzehnte alle näherenNachrichten. Es ist dies die Zeit, in welcher er seine Besitzungenbei Weddingen unfern von Goslars, bei Aken an der Elbe, beiLangeln oder Langelau^) in der Nähe von Magdeburg und beiGöttin gen durch Ankäufe oder Schenkungen erhalten haben muß.Ueberall saßen da in Ordenshäusern nachmals Komthure, jedoch wiees scheint ohne Convente^). Damals mag auch das Ordenshaus inLucklum (Locolum) bei Braunschweig erbaut und begütert worden sein,wo späterhin der Landkomthur von Sachsen seinen Wohnsitz hatte.

solche lassen sich außer dem in Dnäsrvig Relign. V. 101 erwähnten Otto vonRichow auch noch andere ansühren, z. B. Eckard von Treberin 1250, Adalbertvon Amendors 1283.

tz Lolröttgon Inventar, äiplorn. Kaxoii. 71. Bötticher GeschichteSachsens I. 152.

') Kelröttxon 71. Wenn es hier heißt: Die Kirche sei dein DeutschenHanse zu Dansdors zugceignet worden, so muß ein Ordenshaus schon bestandenhaben.

h Urk. des Rom. Königs Heinrich, dat. Koslar. VII. Kal. 8ept. 1227 inBetreff des Hospitals, welches der Orden nachher erhielt.

") Langeln war eine Komthurci und bestand schon vor 1270 nach einerBulle Gregorins X. an den xrocoxtor Iiosxitalis s. ltl. Dil. DanxsIIen Ilaldsr-staä. äiov.

'1 In einem Bisitationsberichtc ans dem 15. Jahrh. sind die obgenanntenOrdensbesitzungen nach der Sprachweise des Bisitators sämmtlich „Höfe" genannt.Sie hatten keine Convente.