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schon im Jahre 1258 erwähnt'); aber erst im Jahre 1439 ist unsdort Phipel von Elffingen als Komthnr begegnet. Er übergiebtmit seinem Sohne, ebenfalls Ordensbruder, dem Ordenshause zuLuxemburg alle seine in der Nähe liegenden Güter zu Neulich. I»,übrigen entgehen uns über diese gewiß nur unbedeutende Komthureialle nähere Nachrichten.
Eben so wenig sind wir über die Komthureien zu Äauf-mannsbrück und Thann in der Nähe von Belfort unterrichtet,die einst zu dieser Ballei gehörten, gewiß auch nur von sehr mäßi-gem Güterbesitz.
Endlich wird im I. 1255 noch eines Ordeushauses bei Lütticherwähnt. Es erhält in diesem Jahre vom Ritter Jacob von Cheleßeine ansehnliche Schenkung nebst dem Patronate über die S. An-dreas-Kirche zu Lüttich *). Es ist jedoch zweifelhaft, ob dieses Hauszur Ballei Lothringen oder Utrecht gehört haben mag.
XI.
Die Ballei Sachsen.
In Sachsen gewann der Orden kein so reiches Besitzthum, wiein andern Theilen Deutschlands und sonach blieb diese Ballei, ob-gleich sie auch außerhalb Sachsens liegende Komthureien in sich faßte,doch immer nur von beschränktem Umfange. Sic stand deshalbwährend des 13ten Jahrhunderts noch unter keinem besondern Lanb-komthur, sondern der von Thüringen war, wie zuweilen noch später-hin, zugleich auch Landkomthur in Sachsen, beide Balleten also unterderselben Verwaltung").
9 In einer Bulle Alexanders IV., dal. Xna^li. X. (VI. Dooomk. x. »>IV. im Ord.-Arch. zu Wien wird den Ordensbrüdern in Luxemburg gestattetGüter, die durch Wucher, Raub oder sonst auf unrechtmäßige Weise erworbenworden, wenn die, welchen die Rückerstattung gebührt, unbekannt oder nicht mehranszilsinden sind, annehmen und behalten zu dürfen.
-) ,Urk. in einer Ordenschronik im R.-Arch. zu Stuttgart.
9 Dies bemerkt auch Honnvs in der Vorrede XIV; nur darf man nibtsagen, beide Balleien seien „zu einer Ordensprovinz vereinigt" gewesen, beimüber beiden stand doch nur ein gemeinsamer Landkomthur als Oberbeamle- M