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Damit jedermann von dem wahren Zustande der Fi-nanzen des Staates vollständig unterrichtet werde, undsich überzeuge, daß nicht mehr an Abgaben gefordertwerde, als das dringende Bedürfniß für die innere undäußere Sicherheit und die Befriedigung der eingegangenenVerbindlichkeiten erfordert, so soll der bereits erwähnteFinanz-Etat für 1820 nach erfolgter Prüfung und Fest-stellung zur öffentlichen Kenntniß kommen, und mit die- -ser Kundmachung von 3 zu 3 Jahren fortgefahren werden.
Zugleich erinnert der König in dieser Cabinetsordrean die Gemeineordnung, an die Schulordnung, an dieOrdnung über die Theilung der Gemeinheiten und an ver-schiedene andere, so sich thcils beym Staatsrathe befin-den, und verlangt, daß ihm die Gutachten darüber baldund noch während der jetzigen Sitzung des Staatsrathesvorgelegt werden.
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Man sieht an diesen Verordnungen vom 17 . Januar,daß man wirklich ernstlich mit den vorbereitenden Maaß-regeln zur Einführung der Verfassung beschäftigt ist. Zu-gleich sieht man, daß die Arbeiten darüber, sowohl imStaatsministerio wie im Staatsrathe, noch weiter zurückgewesen sind, als man geglaubt hat.
Die Summe von so Mill. 863150 Rthlr. für diegesammte Ausgabe des Staates stimmt sehr nahe mit derSumme von 48 Millionen überein, welche wir im erstenAbschnitte für die jährlichen Bedürfnisse des Staates auS-gemittelt haben.
Jndeß, da wir in unserm Etat ein jährliches Ka-pital von 10 Millionen für die Abtragung der Staats-