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Ueber Preußens Geldhaushalt und neues Steuersystem
Entstehung
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schuld mit aufgeführt hatten (und zwar außer den 10 Mil-lionen, so in diesem Etat für Verzinsung und Amortisi-rung stehen), so folgt, daß wir die andern Ausgabenfür das Heer und für die Civilverwaltung bey weitemzu geringe berechnet haben.

Wo dieser Unterschied liegt, das wird sich erst auf-sinden lassen, wenn der Finanz-Etat für 1820 bekanntgemacht wird. Diesen Unterschied jetzt suchen zu wollen,würde vergebliche Mühe seyn, da in dieser Partie derMangel an genauen Zahlen noch zu groß ist.

Da wir im ersten Abschnitte die Ausgabe blos des-wegen bestimmten, um eine Summe zu finden, auf welchedie Einnahme müßte gebracht werden, und da wir dieseSumme ebenfalls nahe zu so Millionen gefunden, so blei-ben die übrigen Rechnungen über die Steuern und derenihren Ertrag dieselben.

Man sieht aber zugleich aus der Cabinetsordre vom17. Januar, daß die bisherige Einnahme nicht die Summevon So Mill. 863150 Thalern liefert, indem von einigenAbgabe-Erhöhungen die Rede ist, welche in Folge derVerordnungen vom 26. May 1818 und 8. Febr. 1819 vonder Steuer-Regulirungskommission entworfen worden, unddie dem gesummten Staatsministerio zur Berathung sol-len vorgelegt werden.

In der Einleitung sagt der König:Es ist höchst

nöthig, daß die wegen mannigfaltiger Schwierigkeitenbis jetzt ausgesetzt gebliebene endliche Regulirung desStaatshaushaltes und des Schuldenwesens nicht langeraufgehalten werde."

Man muß hieraus schließen, daß die Zeit nicht mehr,