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Ueber Preußens Geldhaushalt und neues Steuersystem
Entstehung
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der letzten Zeit gekannt haben, deswegen landtagsfähigwaren, weil sie die Natur von Staatsaktien hatten, soimmer achtes Eigenthum sind. Nur an achtes Eigenthumist das frühere Bewilligungsrecht der Steuern, so weitunsere Urkunden reichen, immer geknüpft gewesen.

Hierbey ist nichts zu erinnern, denn eine ganze Mil-lion, so der Finanzminister auf dem Wege der Berathungmit den Standen erhalt, ist ihm nützlicher als eine halbeMillion, so er ohne solche einzieht. Die Frage ist blosdie: ob man sicher sey, daß man jährlich die Bedürfniß-summe eben so regelmäßig erhalte, als der regelmäßigeStaatsdienst solche fordert? Denn bey der jetzigen Ein-richtung des Kriegswesens und des Staatshaushaltes istder Staat eben so abhängig von der regelmäßigen Geld-zirkulatio», als jeder Privatmann, da in der Gesellschafteben Alles auf diesem Tauschsystcme beruht, und sie ohnedies keine 24 Stunden bestehen kann, ohne in Verwir-rung zu gerathen.

Die Erfahrung zeigt, daß der Finanzminister überall,wo er mit den Stellvertretern der Meistbeerbten zu thunhat, über die größten Summen verfügen kann, und beyAnlehen den meisten Credit findet. Die Sache geht also,wenn sie einmal im Gange ist, und die Frage löst sichdaher in folgende auf: Wie bringt mau sie in Gang?und wird sie gleich von Anfang gehen?

Nach dem zu urtheilen, was wir bereits in Deutsch-land gesehen, läßt dieses sich nicht so unbedingt bejahen.Die, so in den öffentlichen Versammlungen redeten, hat-ten offenbar eine zu geringe Kenntniß vom Steuerwesen;und wie das immer bey geringen Kenntnissen der Fall ist.