man annimmt, daß dort, wo !m Ackerlande der Bodenfür die zweyte Garbe verpachtet ist, die Cnlturkosten ge-rade die Hälfte des ganzen Ertrages betragen, so mußman annehmen, daß i» den Weinbergen die Cnlturkostenzwey Drittel des ganzen Ertrages betragen, weil die mei-sten Pachtungen also geschlossen werden, daß der Eigcn-thümer die dritte Traube erhalt. Wenn nun die Ohmvon den gewöhnlichen Weine», so mit einem Thaler ver-steuert werden, mit 18 Thaler bezahlt wird, so sind hier-von 6 Thaler reiner Ertrag, von dem i Thaler Abgabebezahlt wird, also ein Sechstel. Die Mostsieuer so also16 Proccnt betragt, ist mithin noch etwas hoher als dieGrundsteuer im ehemalige» Rhein- Pnd Moseldepartement,in welchem unser meister Weinbau ist. Denn nach dencatastrirten Kantonen betrug in diesen die Grundsteuer15 Procent des Reinertrages oder der mittler» Pacht-preise.
Die Brannteweinsteuer wird wahrscheinlich vorthcil-haft auf die Fabrikation wirken, indem sie die Leute ver-anlaßt, über ihr Geschäft nachzudenken und sich bessereinzurichten. Die Brannteweinbrenncr lernen jetzt in 6Monaten mehr, als sie sonst in 6 Jahren noch nicht ge-lernt hätten. Dieses war die Meinung eines sehr ge-schickten Brannteweinbrenners. Auch ist es vortheilhaft,daß die kleinen ausscheiden, weil diese ohnehin nur Mehlund Kartoffeln verderben, und durch die schlechte Waare,die sie machen, immer die Preise hcrabdrücken. Gewöhn-lich machen diese aus 100 Pfund Kartoffeln i bis 2 MaaßBranntcwein weniger als die großen. Dadurch, daß dieseausscheiden, leidet der Ackerbau nicht im geringsten. In-