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Ueber Preußens Geldhaushalt und neues Steuersystem
Entstehung
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aufbringen kann, weil er sie nur dann zu bezahlen hak,wenn wirklich Wein wächst, und nach Maaßgabe, daßder Herbst 4, -, ß, ß, 4 oder K ist, wo hingegen erdie Grundsteuer oft mehrere Jahre hinter einander vonseinen Weinbergen gebe» muß, auch wenn ihm nichtswächst. Allein wenn man bedenkt, daß die Grundsteuerschon eine Consumtionssteuer ist, so ans die Erzeugungder Lebensmittel gelegt worden, so scheint es unbillig,daß der Weinbauer von seinem Produkte noch eine zweyteConsumtionssteuer bezahlen soll, die der Kornbauer vondem seinigen nicht gibt. Doch ist dadurch, daß er sieerst 6 Monate nach der Weinlese abzuführen hat, wo erden grösten Theil seines Weinvorrathes schon verkauft,ihm wieder eine große Erleichterung gegeben. Uebrigensist sie nicht geringe, da sie von den gewöhnlichen Weinenauf die Ohm i Thaler beträgt, welches etwa 16 Procentvom Reinerträge der Weinberge sey» mag. Denn, so wie

Männer, Jngeborncr der Gegend, aufgelegt. Es ist beson-ders dafür angeführt worden, daß in jenen Gegenden derLandwein das Bier und den Dranntewein zum Theil ersetze,und daß in der Besteuerung des Landweines eine Gleichstel-lung mit den andern Getränken liege. Einen Ersatz derSteuer werde der Produzent auch reichlich in der zehnfachso hohen Besteuerung des eingehenden fremden Weines fin-den. Uebrigens hat die Abgabe in den Provinzen Branden-burg und Schlesien seither schon bestanden, wie auch schonunter Tricrscher Regierung ein Firum von LZ Gr. für denEimer erhoben worden.

Es ist allerdings nicht zu läugnen, daß in Jahren einerFülle, wie das gegenwärtige, der Betrag der Steuer selbstund der Vorschuß den gewöhnlich nur armen Weinbauernbeschwerlich falle; in solchen Fällen aber wird die Regie-rung sehr leicht und willig Remedur treffen.