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Beym Weine, wo sie im Jahr 1812 aufs Stückfaß2S0 Rthlr. betragen konnte, betragt sie jetzt iS bis 20Reichsthaler. Ein Ctückfaß Rheinwein, so der Wirthdamals für 1500 Franken gekauft, und dessen 1000 Bou-teillen er für 3000 Franken verkauft haben würde, ver-kaufte er nun für 4ooo, indem er 1000 an die Regie be-zahlen mußte. Jetzt wird aber vom besten Weine nur2 Rchlr. für die Ohm bezahlt, was fürs Stückfaß nachdem Abstich etwa 15 bis 20 Rthlr. betragt.
So viel geringer die neue Getränkesteuer auch wiedie früher bestandene ist, so beschweren sich die Leutenichts destowcniger über sie. Die Menschen beschwerensich aber über jede neue Steuer, auch wenn sie völligfehlerfrey wäre. Es würde unbillig seyn, wenn manihnen dieses verdenken wollte, da die Wenigsten imStande sind, den großen Vortheil einzusehen, der demGemeinwesen aus der gegenwärtigen Steuereinrichtung er-wächst, indem durch die große Sicherheit desBesitzes, so dadurch entstanden, daß das Bandder gesellschaftlichen Ordnung stärker undenger geworden, die Güter sich ungemein un-ter den Menschen vermehrt haben.
Diese große Vermehrung der Güter hat aber wiederneue Anstalten zu ihrer Erhaltung nothwendig gemacht,und wenn man die Gesellschaft als eine große Handels-konipagnie ansieht, so ist es natürlich, daß die Aktionärederselben um so mehr zu den gesellschaftlichen Anstaltenbetragen müssen, je größer das Besitzthum dieser Ge-sellschaft wird.
Daß aber die meisten Stcucrbeschwerde» darin ihren