299
Grund haben, daß die Steuernde» die Nothwendigkeitder Stenern nicht einsehen, eben weil sie den Haushaltdes Ganzen nicht übersehen, das sieht man an der Leich-tigkeit und an der Willigkeit, mit der man in wohlge-ordneten Gemeinden die Gemeindeausgaben aufbringt,eben weil diese für Zwecke sind, die nahe lie-gen, und die auch der weniger Unterrichtetebegreift und übersieht; wohingegen die Ausgabenfür die Provinz oder gar fürs Reich nur mit Unwillenbeygebracht werden, eben weil die Steuernden die Zweckenicht begreifen, für die sie bestimmt sind, da diese jen-seit ihrer Kenntnisse des Staatshaushaltes liegen. Wenndie Gesetzgebung öffentlich ist, und in dieser alle Be-dürfnisse nach den Zwecken der Staatscinrichtung bera-then werden, so verbreiten sich die Kenntnisse auch unterdem Volke; und obgleich es immer der Mehrzahl dessel-ben an Einsicht fehlen wird, die Staatshaushaltung zubegreifen und sich von der zweckmäßigen Verwendung derSteuern zu überzeugen: so beruhigen sich die Leute dochdabey, wenn sie sehen, daß die Reichen und Vor-nehmen, so die Deputieren wählen, sie eben-falls bezahlen, und daß diese es nicht thun würden,wenn etwas hierbey zu erinnern wäre. Eine größere Wil-ligkeit im Steuerbezahlen ist daher die beständige Folgeeiner National-Repräsentation, bey der die zu zahlendenSteuern öffentlich berathen werden.
Außer den Steuerbeschwerden, so aus Mangel anEinsicht in die Staatshaushaltung entstehen und dievöllig allgemein sind, gibt es aber noch andere,so jeder Provinz besonders eigen sind.