Anfänge immer vor, eben weil alles neu ist, und nie-mand den Tarif vollkommen kennt.
Bey einem Tarif, der nach Procenten des WertheSgestellt ist, können diese Fehler natürlich nicht Vorfällen,indem nun der Eigenthümer den Werth angibt, und derZollbediente nach dieser Angabe den Zollsatz bestimmt.Gibt der Eigenthümer den Werth zu niedrig an, so stehtes dem Zollbedienten frcy, die Waare gegen den angege-benen Werth zu übernehmen, wenn er nämlich 10 p. C.über die Angabe des Eigenthümers bezahlt. Auf dieseWeise ist der niederländische Zolltarif eingerichtet. —Man hat in Berlin unstreitig seine Gründe gehabt, war-um man diese Einrichtung nicht ebenfalls angenommen,sondern die vvrgezogen, wo die Zölle nach Pfundenzahl,Ellenzahl und Stückzahl erhoben werden, und ohne alleErklärung über den Geldwerth von Seiten des Eigenthü-mers. Ein Tarif aber, der auf diese Weise eingerichtetist, muß vielfach in den Fall kommen 25, so ja 100 p.C.von den Dingen zu nehmen, wenn diese unrichtig classirtwerden. Und doch muß der Tarif eben nach Elasten ge-ordnet seyn, weil jeder einzelne Gegenstand und jede ein-zelne Gattung unmöglich kann anfgenommen werden, daman sonst blos für die tausend verschiedene NürnbergerArtikel einen besondern Band haben müßte, wie man audem Cataloge des Herrn Besielmeyers sehen kann.
Ein größerer Fehler des Gesetzes, über den aber we-niger geredet worden, ist der, daß die Hälfte der Be-zahlung in Gold geschehen muß, sobald der Zoll über5 Thaler beträgt. Dieses ist eine äußerst lästige Bestiin-