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Vis dahin waren die Verbrauchsteuern in den Städ-ten nach ganz verschiedenen Sätzen und nach ganz ver-schiedenen Bestimmungen erhoben worden. In der einenStadt waren sie so geordnet, in der andern anders, —wie dieses aus der Entstehungsart dieser Steuern leichtbegreiflich war, da jede Stadt sie nach ihrer eigenen Ein-sicht eingerichtet.
Die Zölle waren ebenfalls nach Art der Licenten-,Brucken-, Weg- und Geleitsgelder erhoben worden, eineErhcbungsart, die wir durchs ganze Mittelalter finden,da noch keine geschlossene, abgerundete und zusammenhän-gende Territorien vorhanden waren, in denen man dieZölle, so wie jetzt, auf die Landesgrenze hatte legen kön-nen. In einer Zeit, wo Deutschland aus einigen hun-dert kleinen, sich durch durchkreuzenden Territorien bestand,und wo die Karte von Deutschland gerade aussah, wiedie Homannsche Karte von Schwaben, da konnte man ankein Zollsystem in der gegenwärtigen Bedeutung des Wortsdenken. Man mußte sich begnügen, daß man die Maa-ren da besteuerte, wo sie eben herkamen, und man durftediese Zölle, Weg-, Brücken- und Geleitsgelder nicht zuhoch setzen, weil sonst die Maaren wo anders hergekom-men wären.
Als der Churfürst von Brandenburg im Anfänge desI7ten Jahrhunderts Pommern und Preußen mit seinemFamalien-Domän vereinigt hatte, so besaß er dort einezuiammenhängende Ländermasse, so 2000 Quadratmeilenbetrug, und eine neue Einrichtung in Erhebung derZölle und Verbrauchsteuern wurde möglich und wünschens-werth.