ein Octroi für ihre städtische Bedürfnisse eingerichtet, ausdem sie zugleich Abgaben an den Staat bestritt, so kambald die General-Zoll-Administration und zeigte an: siekomme mit dem städtischen Octroi in einen beständigenConflict, es sey daher besser, daß sie die Verwaltungdesselben mit übernehme. Diese koste dann weniger undman könne der Stadt nachher aus der allgemeinen Zoll-kaffe dasselbe bezahlen, was ihr Octroi ihr bisher einge-tragen.
Auf diese Weise hat sich die Landeshoheit von jeherin Besitz und in Hebung der städtischen Stenern gesetzt, diesie nun in allgemeine Landessteuern verwandelte.
In Deutschland ist dieses System nirgend früher aus-gebildet worden als in Preußen, wo von der einen Seiteimmer eine große Sparsamkeit im fürstlichen Haushaltegeherrscht hat, und von der andern Seite eine großeOrdnung im Geldhaushalte des Staates. Diese Ordnunghat es gemacht, daß die Fürsten dieses Hauses immerwohlhabend gewesen — von dem Burggrafen Friedrich VI.von Nürnberg an gerechnet, der im Jahr i 4 is die MarkBrandenburg für 4 oo,ooo Dukaten vom Kaiser zu Lehnerhielt bis zum großen Churfürsten und bis zu Friedrichdem Großen — der bey seiner Thronbesteigung einengroßen Geldschatz fand und seinem Hause einen nochgrößer» hinterlicß.
Es sind jetzt gerade 100 Jahre, daß das erste zu-sammenhängende Zoll- und Accisesystem vomKönige Friedrich Wilhelm dem ersten, dem Urgroßvaterdes gegenwärtigen Königs, eingeführt wurde. Dieseswar im Jahr i?ro.