wollte, sich verpflichten müßte, eine Waage in seineMühle zu hangen, — und alles zu wiegen und anzu-schreiben, was in seiner Mühle ein- und ausginge.
Jeder, der das Gewerbe eines Müllers treiben wollte,würde sich dann auch zu einem bestimmten Mahlschatzeanheischig machen müssen, und nicht nach Willkühr balddas 20ste, bald das I6te und bald das i2te Pfund alsMahlschatz nehmen. — Er würde den Mahlgästen dieSäcke vorwiegen müssen, wenn sie in die Mühle kommen,und wieder verwiegen, wenn sie sie gemahlen abholten.
Durch die Ordnung, die hierdurch in den Mühleneingeführt würde, würden die Mahlgäste ungleich mehrgewinnen als die Steuer beträgt, die sie ans das Ge-mahl zu entrichten hätten. — Ich habe den Fall ge-habt, daß der Müller das siebente Pfund als Mahl-schatz vom Weizen nahm. Dieses war 14^ p. C. EinMahlschatz von 8 Ggr. auf den Scheffel ist aber erst
10 p. C., wenn der Weizen 3 Thlr. 8 Gr. kostet.
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Was aber nun die Mahlsteuer aufs Korn betrifft,so würde ich hierzu nicht rathen, sobald davon die Redeist, die Steuer allgemein zu machen und aufs flache Landwie auf die Städte auszudehnen.
In den Städten, wo niemand selber backt, sondernjedermann sein Brod beym Bäcker holt, empfindet es ei-ner wenig, wenn der Bäcker auf den Scheffel Korn 4 Ggr.Mahlsteucr bezahlt hat. Der Bäcker könnte den Scheffelauf dem Markte ebenfalls um 4 Ggr. theurer haben be-zahlen müssen, und so käme es dann in Hinsicht desBrodpreises auf eins heraus.