*
* *
Man glaubte in dem Gesetze vom 8. Febr. würdeaußer der Steuer auf Wein, Branutewein, Bier undTaback auch noch eine aufs Fleisch kommen und eine aufdaö Gemahl, — zwey Steuern, welche in den altenProvinzen bey der Accise erhoben wurden, und die, wiewir eben gesehen, sehr große Summen tragen, z. B. fürBerlin allein 535349 Thaler. Nämlich:
die Flcischsreuer .. 249336 Thlr.
und die auf Weizen und Roggen . . . 286013 —
Für beyde: 535349 Thlr.
Dieses war aber nicht der Fall, und das Gesetz vom8. Febr. enthielt keine Gemahl - und keine Fleischsieuer,so wie man solches erwartet hatte. — Doch scheint es,daß man in Zukunft diese beyden Gegenstände auch noch
in Berührung kommt. In dem Preise des Pfundes Fleischaus dem Scharren und des Quartes Bier oder Glases Brann-tewein bey dem Schenkwirthe, und in dem Gewichte derSemmel und des Brodes ist dem Verzehrer die Steuer mitangerechnet; die Sache steht für ihn völlig so, als ob derFleischer, Bäcker, Brauer und Brannteweinbrenner sein Ma-terial um den Betrag der Abgaben theurer verkaufte. DasLeben geht aber aller Erfahrung nach in Berlin sehr ruhig sei-nen Gang fort, wenn auch der Scheffel Roggen fünf Groschen,der Scheffel Weizen sechszehn Groschen, ein Ohm Brannte-wein sieben Thaler, eine Tonne Bier einen Thaler, und einMastochse sieben Thaler durch den Wechsel der Erndten, oderder Zufuhren theurer oder wohlfeiler wird, und die Erleich-terung oder Erschwerung des Haushaltes, welche durch solcheSchwankungen in den Preisen entsteht, ist, wenn auch nichtunmerklich, doch keineswegs so erheblich, daß sie auf die ge-selligen Verhältnisse störend einwirken könnte.
Dagegen erkennt in Berlin selbst gewiß jedermann dieUnmöglichkeit, den gleichen Betrag auf direktem Wege ein-