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Ueber Preußens Geldhaushalt und neues Steuersystem
Entstehung
Seite
218
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Man glaubte in dem Gesetze vom 8. Febr. würdeaußer der Steuer auf Wein, Branutewein, Bier undTaback auch noch eine aufs Fleisch kommen und eine aufdaö Gemahl, zwey Steuern, welche in den altenProvinzen bey der Accise erhoben wurden, und die, wiewir eben gesehen, sehr große Summen tragen, z. B. fürBerlin allein 535349 Thaler. Nämlich:

die Flcischsreuer .. 249336 Thlr.

und die auf Weizen und Roggen . . . 286013

Für beyde: 535349 Thlr.

Dieses war aber nicht der Fall, und das Gesetz vom8. Febr. enthielt keine Gemahl - und keine Fleischsieuer,so wie man solches erwartet hatte. Doch scheint es,daß man in Zukunft diese beyden Gegenstände auch noch

in Berührung kommt. In dem Preise des Pfundes Fleischaus dem Scharren und des Quartes Bier oder Glases Brann-tewein bey dem Schenkwirthe, und in dem Gewichte derSemmel und des Brodes ist dem Verzehrer die Steuer mitangerechnet; die Sache steht für ihn völlig so, als ob derFleischer, Bäcker, Brauer und Brannteweinbrenner sein Ma-terial um den Betrag der Abgaben theurer verkaufte. DasLeben geht aber aller Erfahrung nach in Berlin sehr ruhig sei-nen Gang fort, wenn auch der Scheffel Roggen fünf Groschen,der Scheffel Weizen sechszehn Groschen, ein Ohm Brannte-wein sieben Thaler, eine Tonne Bier einen Thaler, und einMastochse sieben Thaler durch den Wechsel der Erndten, oderder Zufuhren theurer oder wohlfeiler wird, und die Erleich-terung oder Erschwerung des Haushaltes, welche durch solcheSchwankungen in den Preisen entsteht, ist, wenn auch nichtunmerklich, doch keineswegs so erheblich, daß sie auf die ge-selligen Verhältnisse störend einwirken könnte.

Dagegen erkennt in Berlin selbst gewiß jedermann dieUnmöglichkeit, den gleichen Betrag auf direktem Wege ein-