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streut. —' Oder aber, daß wenn man es doch einführte,es keine io Ggr. auf den Kopf trage» würde.
Nachdem man lange die Gründe für und wider ab-gewogen hat, so hat man sich endlich entschlossen: dasalte Accisechstem auch in den fünf alteren Provinzen auf-zugeben, und ein völlig gleichförmiges Steuer-system für alle 10 Provinzen des Reichs ein-zuführen. Auf diese Weise ist dann das neue Zoll-Nnd Verbrauchsteuersystem entstanden, so in den Gesetzenvom 26. May und 8. Febr. enthalten ist, und das manam richtigsten beurtheilt, wenn man es in seinem histo-rischen Zusammenhänge betrachtet. — Denn das ist ansich klar, daß man gleich eine schiefe und verworreneAnsicht von ihm erhält, wenn man sich nicht in die Mittestellt und auf den Standpunkt, aus dem es der Mini-ster entworfen. — Es lohnt aber nie der Mühe,über eine Sache zu reden, wenn man sich nichtvorher die Mühe nimmt, sich wohl über dieSache zu unterrichten.
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Wenn man die Verwaltung des Staatskanzlers auf-merksam verfolgt, so sieht man, daß er schon seit Jah-ren in dem Geiste dieses Steuersystems vorgearbeitet hatte— und besonders durch die Gesetze von 1810.
Den 27. Oktober 1810 legte er dem Könige einenGesetzentwurf zur Unterzeichnung vor, in welchem dieSteuerfreyheit des Adels aufgehoben und die Aufstellungeines allgemeinen Landcarasters befohlen wurde.
Den 30. Oktob. 1810 legte er dem Könige einen