schlagen. Nack) dem Verhältnisse der vorgedachten Be-völkerung der Nheinprovinzen zn der Volkszahl des ganze»Staates, der am Ende des Jahres 1817 ^ 10,536571 Be-wohner hatte, würden hiervon i,086373 Thaler auf dieRheinprovinzen kommen. Da indessen die Zollsätze in denwestlichen Provinzen des Staates sehr viel niedriger sind,als in den östlichen; die Durchfuhr auf dem Rheine die-sen Steuern überhaupt nicht unterliegt; die Verbrauch-steuer von einem der Hauptartikel, den fremden Weinenam Rheine, thcils wegen des niedrigen Satzes, theils weilman großentheils inländische Weine trinkt, wenig einbrin-gen kann; da endlich die Gelegenheit und Gewöhnungzum Schleichhandel in den Rheinprovinzen überwiegendgroß ist: so darf man wohl, vorerst wenigstens, aufnicht mehr als zwey Dnttheile des vorerwähnten Ertra-ges, das ist auf etwa 700000 Thaler in runder Summerechnen.
Hiernach stellt der Ertrag der Abgaben aus den bey-den Rheinprovinzen für jetzt sich folgcndermaaßen:
Eigenthümliche Abgaben , . . 4,041834 Thlr.L- Salzmonopol ....... 409818 —
6. Zoll- nutz Verbrauchsteuer . . . 700000 —
Summa; 5,151652 Thlr.
In einer Vergleichung mit den Lasten und Abgabender übrigen Provinzen des Staates kann indessen dieseSumme nicht ohne Berichtigung zugelasscn werden. Sieenthalt in den Ansatz-Centimen sehr vieles, was in denandern Provinzen als Kvmmunal-Last besonders geleistet