Druckschrift 
Ueber Preußens Geldhaushalt und neues Steuersystem
Entstehung
Seite
95
Einzelbild herunterladen
 

95

theilung doch nicht auf. Die Sache ist ganz klar.Niemand kann sich über eine Vertheilung beklagen, wenner sie nicht kennt; und wenn man die Sache so ein-richten könnte, daß keiner wüßte, was sein Nachbar be-zahlte, so klagte auch niemand über ungleiche Verthei-lnng. Diese Klagen haben immer ihren Grund darin,daß ein Bauer seine Steuerquote mit der Steuerquote ei-nes andern vergleicht und die Gemeinde L die ihrigemit der benachbarten Gemeinde L. Keiner will zu vielbezahlen, keiner will für den Andern bezahlen. Nun ent-stehen die Steuerbeschwerden. Diese betreffen aber blosdie innere Vertheilung, denn die allgemeine kennt fastniemand; und wie eine Provinz gegen die andere steht,oder ein Departement gegen das andere, da kannman fünfzig Gemeinden durchgehen, ehe man einmalEinen sinder, der dieses weiß. Man muß daher nichtglauben, daß, wenn das Finanzministerium den Rhein-landen die halbe Grundsteuer nachließ, daß deswegen dieSkeuerbeschwerden anfhörten. Die Ungleichheit im In-nern bleibt dieselbe und blos gegen diese wird ange-gangen. *)

Wenn die ganze Steuerquote dieser drey Provinzenvon 9 Millionen blos durch die Grundsteuer aufgebrachtwird, und sie wird nach dem Cataster gleichförmig ver-

*) Hennet sagt hierüber in seinem Rapport an den Finanz-minister, mit Bezug auf die Grundsteuer Frankreichs, fol-gendes! II est cloiie Uenisnkre ^us ls ne^Lililion Aeoe--sle, L ete i-ectlliee Usux kois, er c^ue la conliibulronkonclere er äimiiiuee Us 68 rnilllons. 6oir>meiir ce»Ueux rectistcelions, commvnt nue Uimiiiuerioii U'u» Kliertn'oiit eiles pas kalt essser les plainres «ziii en i8»3 n'svoienr