Denn in jedem Menschen wohnt eine heim-liche Ehrfurcht vor dem Gesetz, und der Staatist nie in Gefahr, wenn er eine so vollkommene Gesctz-einrichtung hat, daß alles, was sich ereignet, »ach schonbestehenden Gesetzen und nach feststehenden Formen ent-schieden wird, ohne daß er genöthigt ist, zu Erceptionsge-fetzen und zu Specialcommissioiieu, die ->ä lioc zusam-mcngerufcn werden, seine Zuflucht zu nehmen. *)
Die Kammer der Pairs ist nun eben dadurch dieSchutzwchr der Krone, daß sie die Kammer der Gemei-nen an jedem Beschlüsse hindern kann, der der Kronenicht genehm ist — und ohne daß sie eine bestehendeForm verletzt.
Die Krone selber schwebt über beydcn in stiller Si-cherheit und empfindet nichts von den Stürmen, die siebewegen, weil diese nie bis zu ihr heraufrcichcn. AlleBeschlüsse, so bis zu ihr gelangen, sind ihr jedesmalgenehm, und sie wird nie in den Streit der Meinun-gen verflochten.
Es ist bekannt, daß in England sich jetzt seit 125Jahren nicht der Fall ereignet hat, daß die Krone zu ir-gend einem Beschlüsse, den beyde Kammern genommen,
Bep der entdeckten Studentcnverschwörnng schien das ebenfehlerhaft, daß man für sie eine besondere Untersuchungs-Commission niedersetzte, statt sie den gemeinen Gerichtenzu überlassen, so wie solches durch die Gesetze vorgeschriebenist. — Läßt man dcss gewöhnlichen Gesetzen nur ihren un-gehinderten Lauf, so ist man stets sicher, daß der Staatnicht innerhalb zweymal vier und zwanzig Stunden zuGrunde geht, auch wen» man den Jnstruktionsrichter, derdie Untersuchung zu machen hat, zwanzig Stunden weit her-holen muß.