Glanze des königlichen Hauses gehört, und zwischen dem,was zu andern Sraatszwccken soll verwendet werden.
Wenn in einer Erbmvnarchie eine National-Reprä-sentation cingeführt wird, und mit dieser eine öffentlicheGesetzgebung, so wird die Regierung von der. ganzenKraft des Volkes impnlsirt, und es müssen dann gleichvon Anfang die gehörigen Staatseinrichtungen getroffenwerden, daß sie dieser großen Kraft widerstehen kannund ihr gewachsen bleibt.
Das Gegengewicht gegen die Kammer der Deputatenist die Kammer der Pairs. Die Deputaten bilden eineMagistratur, die immer auö dem Volke hervorgeht undimmer neu gewählt wird.
Die Pairs hingegen bilden eine erbliche Magistratur,so aus ganz andern Elementen besteht, und jener gegen-über gestellt ist.
Keine der Heyden Magistraturen kann etwas ohnedie andere, und indem jede die andere hindern kann, sooft ihr solches genehm ist, so entwickelt sich ein politischesVerhaltniß zwischen ihnen, das beyde immer nöthigt miteiniger Umsicht und mit einiger Mäßigung zu Werkezu gehen.
Beyde müssen sich in bestimmten Formen bewegen,und die eine kann die andere hindern, ohne daß sie einedieser Formen verletzt.
Die Kammer der Deputaten mag nun noch so brau-send seyn, so vermag sie doch nichts ohne die Kammerder Pairs. Und so lange diese keine vorgeschriebenen unddurch das Gesetz vorgesehenen Formen verletzt, so wirdsie immer die Kammer der Deputaten hindern können.