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Viertens: Der Papst verspricht die Ehen zwi-schen Katholiken und Protestanten nicht zu hindern,und der eben so widerrechtlichen als die protestantischeKirche beleidigende Forderung, daß alle aus gemisch-ten Ehen entsprossene Kinder im katholischen Glaubenerzogen werden sollen, gänzlich zu entsagen, auch alleder Religionkparitat zuwider laufende Anordnungenund geheime Instructionen, welche entweder von ihmselbst und seinen Vorgängern oder von andern geistli-chen Behörden emanirt -sepn könnten, für null undnichtig zu erklären.
Diese Forderungen, dünkt mich, können dieStaaten mit Fug und Recht machen; denn willder Papst für sich und seine Kirche etwas erhaltenvon den Dcuischen Fürsten, so muß er auch dendurch den Wiener Frieden und die Deutsche Bun-desacte styerlich ausgesprochenen Grundsatz der Re-ligionSparirät förmlich anerkennen. Weigert er sich aufdiese Bedingungen einzugehen, so erklärt er da-mit, daß er diesen Grundsatz des "Deutschen Staats-rechteS nicht anerkennen wolle, tritt gegen das in allenDeutschen Staaten Geltende in Opposition, und be-rechtigt zu der Besorgniß, daß er nicht aufhören wer-de, seinen Einstuß zur Befehdung der protestantischenKirche und zur Fortpstanzung des PartheygeisteS zumißbrauchen, und so den Regierungen die Erfüllungder Pflichten zu erschweren, welche ihnen durch denGrundsatz der Religionsparitäk auferlegt werden. Dennes läßt sich in der That nicht absehen, wie es mög-lich seyn solle, diesen Grundsatz aufrecht zu erhalten,so lange die eine Kirche von ihrem Oberhaupts ange-wiesen und autoristrt wird, Ansprüche zu machen, wel-