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Protestantismus und Katholicismus aus dem Standpuncte der Politik betrachtet : Nebst einem Sendschreiben des Verfassers an Herrn Abt Maximilian Prechtl
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sollten? Ob sie nicht vielleicht sagen werden, so langeder Grundsatz gelte, daß durch die Dotation das Pa-tronatrecht erworben werde, müsse er nicht bloß fürkatholische Fürsten und Grundeigemhümer im Verhält-nisse zur protestantischen Kirche, sondern auch für pro-testantische Fürsten im Verhältnisse zur katholischenKirche gelten? Obwohl die protestantischen Fürsten undRegierungen den Grundsatz Rom's anerkennen werden,daß sie nur Pflichten gegen die katholische Kircheaber keine Rechte über sie hätten? Ob sie nicht be-merkbar machen sollten, daß sie, indem sie von denCapiteln und Pfarrern drey Candidaten sich Vorschlä-gen ließen und nur auö diesen einen auszuwählen ver-sprächen, der katholischen Kirche mehr zugeständen,als ihrer eigenen, welcher sie, ohne dabey weder dieGemeinden noch die Geistlichen zu hören, ohne weiteresnach eigenem Gutbefinden, ihre Vorsteher und Füh-rer zu geben pflegen?

Noras ne remils xa8. Davon zeuget auf's Neuedie beurtheilte Note. Auch Europa aber wird keinerückgängige Bewegung machen; auch der Protestantis-mus wird nicht wieder Katholiciömus werden; auchdie Fürsten werden sich nicht wieder von längst zerris-senen Banden umschlingen lassen. Befremdend indes-sen ist's doch, daß bey allen jüngst mit dem päpstli-chen Stuhle gepflogenen Unterhandlungen immer nur,bald mehr bald weniger, von den Fürsten bewilligtaber nichts gefordert worden ist. Ein Concordat istein Vertrag, welchen eine Regierung mit dem Papsteals dem Oberhaupte der katholischen Kirche schließt,und wenn der Papst als der Stellvertreter der katho-lischen Kirche wünschen muß, daß von den Regierun-